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Prozentsatz der Arbeiter vom Heeresdienst zurückgestellt wurde.
Meie Vereine werden vor dem finanziellen Zusammenbruch
stehen. Seine Exzellenz, der Herr Handelsminister vr. Sydow,
hat bereits in einem Erlasse vom 6. Mai d. I. den Befürchtungen
Ausdruck verliehen, daß der Krieg eine starke Belastung der
Knappschaftsvereine herbeiführe und die Lebensfähigkeit mancher
Vereine in Frage stelle. Die Kgl. Oberbergämter wurden von
ihm beauftragt, die Frage der Anwendbarkeit des 8 46 des preu
ßischen Knappschaftsgesetzes (betreffend Zufammenlegung meh
rerer Vereine) auf die Knappfchaftsvereine der betreffenden Be
zirke einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfung
sollte sich, wie in dem Erlaß betont ist, in erster Linie auf die
Verhältnisse der kleineren Vereine erstrecken, deren Pensions
kassen weniger wie 10 000 Mitglieder zählen, insbesondere aber
die Pensionskassen erfassen, die am 1. Januar 1914 noch nicht
einmal das Deckungskapital für die bis zu diesem Tage be
willigten Renten angesammelt haben. Die stattgefundene Prü
fung wird sicher auch den Nachweis erbringen, daß der Zerrissen
heit auf knappschaftlichem Gebiete Einhalt getan werden muß
und auf gesetzlichem Wege eine Vereinheitlichung herbeizuführen
ist. .Die Regierungen der in Betracht kommenden Länder
müßten deshalb alles tun, um endlich die Zentralisation im
Knappfchaftswesen mit zur Verwirklichung zu bringen, selbst
wenn sie den finanziell schwach gestellten Vereinen bei der Schaf
fung eines Reichsknappschaftsvereins durch Bewilligung von
Geldmitteln den Anschluß erleichtern müßten.
Eine befriedigende Lösung der Frage wird aber nicht mög
lich sein, wenn man sich auf die Vereinigung einiger kleinerer
Vereine beschränkt. Es sollte jetzt endlich die schon lange not
wendige durchgreifende Reform des Knappfchaftswesens erfolgen.
Wir bitten deshalb die bestehenden Vereine zu einem einheit
lichen Reichsknappschaftsverein zu vereinigen. Durch die Errich
tung von Zweiganstalten und die Einführung verschiedener
Beitragsklassen lassen sich ebenso wie bei der Reichsinvaliden
versicherung die verschiedenen Verhältnisse in den einzelnen Be
zirken Deutschlands ausreichend berücksichtigen.
Von Gegnern der Verschmelzung der Vereine und Gründung
eines Reichsknappschaftsvereins wird auf die Rückversicherungs
verbände hingewiesen.
Die Rückversicherungsanstalt erhält von jedem ihr ange
schlossenen Verein Beiträge, die so bemessen werden, daß sie vor
aussichtlich ausreichen zur Sicherstellung der von ihnen zur
Rückdeckung gegebenen Pensionen nach dem Kapitaldeckungs
verfahren.