Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Prozentsatz der Arbeiter vom Heeresdienst zurückgestellt wurde. 
Meie Vereine werden vor dem finanziellen Zusammenbruch 
stehen. Seine Exzellenz, der Herr Handelsminister vr. Sydow, 
hat bereits in einem Erlasse vom 6. Mai d. I. den Befürchtungen 
Ausdruck verliehen, daß der Krieg eine starke Belastung der 
Knappschaftsvereine herbeiführe und die Lebensfähigkeit mancher 
Vereine in Frage stelle. Die Kgl. Oberbergämter wurden von 
ihm beauftragt, die Frage der Anwendbarkeit des 8 46 des preu 
ßischen Knappschaftsgesetzes (betreffend Zufammenlegung meh 
rerer Vereine) auf die Knappfchaftsvereine der betreffenden Be 
zirke einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfung 
sollte sich, wie in dem Erlaß betont ist, in erster Linie auf die 
Verhältnisse der kleineren Vereine erstrecken, deren Pensions 
kassen weniger wie 10 000 Mitglieder zählen, insbesondere aber 
die Pensionskassen erfassen, die am 1. Januar 1914 noch nicht 
einmal das Deckungskapital für die bis zu diesem Tage be 
willigten Renten angesammelt haben. Die stattgefundene Prü 
fung wird sicher auch den Nachweis erbringen, daß der Zerrissen 
heit auf knappschaftlichem Gebiete Einhalt getan werden muß 
und auf gesetzlichem Wege eine Vereinheitlichung herbeizuführen 
ist. .Die Regierungen der in Betracht kommenden Länder 
müßten deshalb alles tun, um endlich die Zentralisation im 
Knappfchaftswesen mit zur Verwirklichung zu bringen, selbst 
wenn sie den finanziell schwach gestellten Vereinen bei der Schaf 
fung eines Reichsknappschaftsvereins durch Bewilligung von 
Geldmitteln den Anschluß erleichtern müßten. 
Eine befriedigende Lösung der Frage wird aber nicht mög 
lich sein, wenn man sich auf die Vereinigung einiger kleinerer 
Vereine beschränkt. Es sollte jetzt endlich die schon lange not 
wendige durchgreifende Reform des Knappfchaftswesens erfolgen. 
Wir bitten deshalb die bestehenden Vereine zu einem einheit 
lichen Reichsknappschaftsverein zu vereinigen. Durch die Errich 
tung von Zweiganstalten und die Einführung verschiedener 
Beitragsklassen lassen sich ebenso wie bei der Reichsinvaliden 
versicherung die verschiedenen Verhältnisse in den einzelnen Be 
zirken Deutschlands ausreichend berücksichtigen. 
Von Gegnern der Verschmelzung der Vereine und Gründung 
eines Reichsknappschaftsvereins wird auf die Rückversicherungs 
verbände hingewiesen. 
Die Rückversicherungsanstalt erhält von jedem ihr ange 
schlossenen Verein Beiträge, die so bemessen werden, daß sie vor 
aussichtlich ausreichen zur Sicherstellung der von ihnen zur 
Rückdeckung gegebenen Pensionen nach dem Kapitaldeckungs 
verfahren.
	        
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