Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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setzen kann, und stehen die Leute so stundenlang im Wasser. Das 
ordnete der Fahrsteiger Witsch am 21. Dezember wieder an. 
Auf Prosper I kommen Gefangene, welche keine Anderthalb 
machen wollen, die halbe Schicht unter das Ort unter dem Füll 
ort und haben so sehr durch die eiskalte Luft, die dort weht, zu 
leiden." 
Wir ersuchen höflichst, uns von dem Ergebnis der Unter 
suchung Mitteilung zu machen. 
Mit hochachtungsvollem Glückauf! 
Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands. 
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Eine Abschrift der Eingabe wurde mit folgendem Schreiben 
an das Kgl. Generalkommando des 7. Armeekorps in Münster 
gerichtet: 
„Am 7. Dezember 1815 fand in Berlin eine Besprechung der Ver 
treter der Bergarbeiterorganisationen mit Sr. Exzellenz dem Herrn 
Handelsminister Or. Sydow statt. Es kamen dabei auch Mißhand- 
lungen von Gefangenen in der Grube zur Sprache. Der Herr Handels 
minister ersuchte, alle Fälle von Mißhandlungen den zuständigen Kgl. 
Oberbergämtern mitzuteilen. Unterm 14. Dezember 1916 kamen wir 
dem nach, sahen uns aber heute wieder gezwungen, das Oberbergamt 
in Anspruch zu nehmen. Wir senden dem Kgl. Generalkommando 
eine Abschrift der Beschwerde zu, da darin behauptet wird, daß auch 
Militärpersonen sich an den Mißhandlungen beteiligten. Vielleicht 
dürften wir darum ersuchen, uns von dem Ergebnis der Untersuchung 
Mitteilung zu machen. 
Hochachtungsvoll! 
Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands." 
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Es lief darauf unterm 17. März folgende Antwort ein: 
Münster, den 17. März 1916. 
An den Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands 
in Bochum. 
Auf die an das stellvertretende Generalkommando des 7. Armee 
korps zu Münster gerichtete Eingabe vom 10. 1. 1916, dem ein 
Schreiben an das Königliche Oberbergamt in Dortmund vom gleichen 
Tage beigefügt war, wird Ihnen hierdurch mitgeteilt, daß das Ver 
fahren, soweit es sich um angebliche Mißhandlungen von Kriegs 
gefangenen auf der Zeche Prosper I handelt, laut Beschluß des unter 
zeichneten Gerichts vom 9. 3. 1916 eingestellt worden ist. Die ein 
gehenden Ermittelungen haben keinerlei Anhaltspunkte ergeben, daß 
die in der Eingabe vom 10. 1. 1916 geschilderten Vorgänge auf Richtig 
keit beruhen. Der von dem Bezirksleiter Krähn in Gladbeck benannte
	        
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