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setzen kann, und stehen die Leute so stundenlang im Wasser. Das
ordnete der Fahrsteiger Witsch am 21. Dezember wieder an.
Auf Prosper I kommen Gefangene, welche keine Anderthalb
machen wollen, die halbe Schicht unter das Ort unter dem Füllort
und haben so sehr durch die eiskalte Luft, die dort weht, zu
leiden."
Wir ersuchen höflichst, uns von dem Ergebnis der Untersuchung
Mitteilung zu machen.
Mit hochachtungsvollem Glückauf!
Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.
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Eine Abschrift der Eingabe wurde mit folgendem Schreiben
an das Kgl. Generalkommando des 7. Armeekorps in Münster
gerichtet:
„Am 7. Dezember 1815 fand in Berlin eine Besprechung der Vertreter
der Bergarbeiterorganisationen mit Sr. Exzellenz dem Herrn
Handelsminister Or. Sydow statt. Es kamen dabei auch Mißhandlungen
von Gefangenen in der Grube zur Sprache. Der Herr Handelsminister
ersuchte, alle Fälle von Mißhandlungen den zuständigen Kgl.
Oberbergämtern mitzuteilen. Unterm 14. Dezember 1916 kamen wir
dem nach, sahen uns aber heute wieder gezwungen, das Oberbergamt
in Anspruch zu nehmen. Wir senden dem Kgl. Generalkommando
eine Abschrift der Beschwerde zu, da darin behauptet wird, daß auch
Militärpersonen sich an den Mißhandlungen beteiligten. Vielleicht
dürften wir darum ersuchen, uns von dem Ergebnis der Untersuchung
Mitteilung zu machen.
Hochachtungsvoll!
Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands."
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Es lief darauf unterm 17. März folgende Antwort ein:
Münster, den 17. März 1916.
An den Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands
in Bochum.
Auf die an das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps
zu Münster gerichtete Eingabe vom 10. 1. 1916, dem ein
Schreiben an das Königliche Oberbergamt in Dortmund vom gleichen
Tage beigefügt war, wird Ihnen hierdurch mitgeteilt, daß das Verfahren,
soweit es sich um angebliche Mißhandlungen von Kriegsgefangenen
auf der Zeche Prosper I handelt, laut Beschluß des unterzeichneten
Gerichts vom 9. 3. 1916 eingestellt worden ist. Die eingehenden
Ermittelungen haben keinerlei Anhaltspunkte ergeben, daß
die in der Eingabe vom 10. 1. 1916 geschilderten Vorgänge auf Richtigkeit
beruhen. Der von dem Bezirksleiter Krähn in Gladbeck benannte