fullscreen: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXIII. FlRchs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
143 
1 1 
T a r i f tu ä s s i g (* Benennung 
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Portugal. 
Tauwerk und Segelgarn; 
Schiffsseile . . . . 
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38G 
387 
388 
Anmerkung zu dm Baumwoll-, Wollen-, Beiden- u. Leinen- 
waaren : 
A. Gemischte Gewebe, welche keine Beide enthalten, 
zahlen die Zulle, als wenn sie ausschliesslich aus 
demjenigen Gespinnst beständen, welches am höchsten 
besteuert ist. 
Diese Bestimmung ist abhängig von folgenden 
Bedingungen : 
o> dass das am höchsten besteuerte Gespinnst in 
dem Gewebe in einem fortlaufenden Faden ent 
halten ist, indem die unterbrochenen Fäden 
* niemals zur Bestimmung der Steuer dienen. 
h) dass kein Artikel des gegenwärtigen Tarifs dem 
widerspricht. 
tí. Gemischte Gewebe aus Beide oder Floretseide werden 
auf folgende Art verzollt: 
u) Gewebe, deren Kinschlag ganz ans Beide be 
steht und in deren Kette sich auch Beide in 
fortlaufenden Fäden befindet oder umgekehrt, 
zahlen die Zölle, als ob sie aus reiner Beide 
beständen. 
b) Gewebe, welche nur die ganze Kette oder den 
ganzen Kinschlag ans Beide oder gleichzeitig 
in beiden die Hälfte der Fäden ans diesem 
Btoff haben, zahlen, wenn die Fäden durch 
laufen, 2.')00 Bels pr. 1 Kg. 
c) alle übrigen Gewebe, welche Beide in fortlau 
fenden Fäden in geringerer Menge als der in 
den beiden vorstehenden Absätzen angegebenen, 
oder welche Beiden in ununterbrochenen Fäden 
enthalten, gleichviel in welcher Menge, zahlen 
8('5* mehr, als der Zoll desselben Gewebes ohne 
Seide ausmacht. 
Diesen Kegeln sind alle Bestimmungen des gegen 
wärtigen portugiesischen Tarifs untergeordnet. 
C. Gewebe aus Wolle, Flachs oder Baumwolle und die 
in den Nummern 2 und 3 oben angegebenen Zahlen, 
wenn sie mit Beide gestickt sind, einen Zuschlag 
von 20%. Dieser Zollzuschlag trifft diejenigen, welche 
mit Gold oder Silber gestickt sind, oder solche in der 
Kette haben. 
tí. Gemischte I’osamentierwaaren u. dgl. Carton zahlen 
die Zölle, als ob sie aus dem höchstbesteuerten 
Gespinnst beständen. 
In der Ausfuhr frei. 
Rumänien. 
Haiti', Flachs, Jute und andere vegetabilische 
Spinnstoffe, und zwar; 
Hanf und Flachs, frisch, getrocknet oder ge 
röstet. aber nicht gebrochen; Jute, Abaca, 
(Manilahanf), I'horniium 'J'enax (Neuseeländer 
Hanf) und andere vegetabilische Spinnstoffe, 
roh oder gehechelt 
Hanf und Flachs, gebt ochen, gehechelt oder 
nicht, Werg aus Hanf oder Flachs . . . 
Garne aus Flachs, Hanf und anderen vegetabi 
lischen Sjtinnstoffen, und zwar; 
Gante aus Flachs und Hanf, einfache rohe, 
gebleichte oder in jeder Farbe gefärbte . . 
Kg. 
1 
1 
Keis 
¡I 70-85 
V. Werthe 
10-9“,« 
Keis 
Kg. J Frc. Cent. 
Ausfuhrszoll 
Frc. 
Cent. 
100 
100 
1 25 
10 
45 
frei
	        
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