XXIII. FlRchs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus.
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Portugal.
Tauwerk und Segelgarn;
Schiffsseile . . . .
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387
388
Anmerkung zu dm Baumwoll-, Wollen-, Beiden- u. Leinen-
waaren :
A. Gemischte Gewebe, welche keine Beide enthalten,
zahlen die Zulle, als wenn sie ausschliesslich aus
demjenigen Gespinnst beständen, welches am höchsten
besteuert ist.
Diese Bestimmung ist abhängig von folgenden
Bedingungen :
o> dass das am höchsten besteuerte Gespinnst in
dem Gewebe in einem fortlaufenden Faden ent
halten ist, indem die unterbrochenen Fäden
* niemals zur Bestimmung der Steuer dienen.
h) dass kein Artikel des gegenwärtigen Tarifs dem
widerspricht.
tí. Gemischte Gewebe aus Beide oder Floretseide werden
auf folgende Art verzollt:
u) Gewebe, deren Kinschlag ganz ans Beide be
steht und in deren Kette sich auch Beide in
fortlaufenden Fäden befindet oder umgekehrt,
zahlen die Zölle, als ob sie aus reiner Beide
beständen.
b) Gewebe, welche nur die ganze Kette oder den
ganzen Kinschlag ans Beide oder gleichzeitig
in beiden die Hälfte der Fäden ans diesem
Btoff haben, zahlen, wenn die Fäden durch
laufen, 2.')00 Bels pr. 1 Kg.
c) alle übrigen Gewebe, welche Beide in fortlau
fenden Fäden in geringerer Menge als der in
den beiden vorstehenden Absätzen angegebenen,
oder welche Beiden in ununterbrochenen Fäden
enthalten, gleichviel in welcher Menge, zahlen
8('5* mehr, als der Zoll desselben Gewebes ohne
Seide ausmacht.
Diesen Kegeln sind alle Bestimmungen des gegen
wärtigen portugiesischen Tarifs untergeordnet.
C. Gewebe aus Wolle, Flachs oder Baumwolle und die
in den Nummern 2 und 3 oben angegebenen Zahlen,
wenn sie mit Beide gestickt sind, einen Zuschlag
von 20%. Dieser Zollzuschlag trifft diejenigen, welche
mit Gold oder Silber gestickt sind, oder solche in der
Kette haben.
tí. Gemischte I’osamentierwaaren u. dgl. Carton zahlen
die Zölle, als ob sie aus dem höchstbesteuerten
Gespinnst beständen.
In der Ausfuhr frei.
Rumänien.
Haiti', Flachs, Jute und andere vegetabilische
Spinnstoffe, und zwar;
Hanf und Flachs, frisch, getrocknet oder ge
röstet. aber nicht gebrochen; Jute, Abaca,
(Manilahanf), I'horniium 'J'enax (Neuseeländer
Hanf) und andere vegetabilische Spinnstoffe,
roh oder gehechelt
Hanf und Flachs, gebt ochen, gehechelt oder
nicht, Werg aus Hanf oder Flachs . . .
Garne aus Flachs, Hanf und anderen vegetabi
lischen Sjtinnstoffen, und zwar;
Gante aus Flachs und Hanf, einfache rohe,
gebleichte oder in jeder Farbe gefärbte . .
Kg.
1
1
Keis
¡I 70-85
V. Werthe
10-9“,«
Keis
Kg. J Frc. Cent.
Ausfuhrszoll
Frc.
Cent.
100
100
1 25
10
45
frei