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Anfrage betreffs der Abkommandierten zur Bewachung
Kriegsgefangener.
Bochum, den 28. Juni 1916.
An das Generalkommando des 7. Armeekorps, Münster.
Hochwohllöbliches Generalkommando!
Es ergingen in letzter Zeit von zum Heeresdienst eingezo
genen Mitgliedern Anfragen an uns, wie für die zur Bewachung
von Kriegsgefangenen in der Grube Abkommandierten gesorgt
werde, wenn sie einen Unfall erleiden. Ferner, wenn der Unfall
den Tod herbeiführe, was. die Angehörigen zu beanspruchen
hätten.
Da die zur Bewachung kommandierten Landwehrmänner
oder Landsturmleute während ihrer Dienstzeit nicht der Unfall
versicherung unterstehen, so sind wir der Ansicht, daß sowohl der
in der Grube verunglückte Wachmann, eventuell feine Hinter
bliebenen. dieselben Renten erhalten, als wenn der Unfall im
Felde Passiert wäre.
Da uns bis jetzt noch keine Entscheidungen für solche Fälle
bekannt wurden, erlauben wir uns, das hochwohllöbliche General
kommando um Bescheid zu ersuchen, in welcher Art die Versor
gung gedacht ist.
Vielleicht dürften wir zugleich bitten, uns mitzuteilen, ob
der Wachtdienst in der Grube ein befohlener ist, oder ob dafür
nur Soldaten genommen werden, die sich freiwillig zur Wache
unter Tage melden.
Um gefällige Beantwortung unserer Frage bittend, zeichnet
mit hochachtungsvollem Glückauf!
Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.
* * *
Am 10. Juli lies folgende Antwort ein:
Münster, den 10. Juli 1916.
Dem Vorstande des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands,
Bochum,
wird auf das Schreiben vom 28. vor. Mts. mitgeteilt, datz die Ange
legenheit betreffend Versorgung von Mannschaften, die bei Bewachung
von Kriegsgefangenen in der Grube verunglücken bezw. Beschädigungen
erleiden und deren Hinterbliebene, dem Kgl. Kriegsministerium zur
Entscheidung unterbreitet worden ist.
Nach Eingang der Entscheidung, die jedoch längere Zeit in Anspruch
nehmen wird, erfolgt weitere Mitteilung.
Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos
I. A.: Springborn, Oberstleutnant.