Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Anfrage  betreffs  der  Abkommandierten  zur  Bewachung
Kriegsgefangener.
Bochum,  den  28.  Juni  1916.
An  das  Generalkommando  des  7.  Armeekorps,  Münster.
Hochwohllöbliches  Generalkommando!
Es  ergingen  in  letzter  Zeit  von  zum  Heeresdienst  eingezogenen ­
  Mitgliedern  Anfragen  an  uns,  wie  für  die  zur  Bewachung
von  Kriegsgefangenen  in  der  Grube  Abkommandierten  gesorgt
werde,  wenn  sie  einen  Unfall  erleiden.  Ferner,  wenn  der  Unfall
den  Tod  herbeiführe,  was.  die  Angehörigen  zu  beanspruchen
hätten.
Da  die  zur  Bewachung  kommandierten  Landwehrmänner
oder  Landsturmleute  während  ihrer  Dienstzeit  nicht  der  Unfallversicherung ­
  unterstehen,  so  sind  wir  der  Ansicht,  daß  sowohl  der
in  der  Grube  verunglückte  Wachmann,  eventuell  feine  Hinterbliebenen. ­
  dieselben  Renten  erhalten,  als  wenn  der  Unfall  im
Felde  Passiert  wäre.
Da  uns  bis  jetzt  noch  keine  Entscheidungen  für  solche  Fälle
bekannt  wurden,  erlauben  wir  uns,  das  hochwohllöbliche  Generalkommando ­
  um  Bescheid  zu  ersuchen,  in  welcher  Art  die  Versorgung ­
  gedacht  ist.
Vielleicht  dürften  wir  zugleich  bitten,  uns  mitzuteilen,  ob
der  Wachtdienst  in  der  Grube  ein  befohlener  ist,  oder  ob  dafür
nur  Soldaten  genommen  werden,  die  sich  freiwillig  zur  Wache
unter  Tage  melden.
Um  gefällige  Beantwortung  unserer  Frage  bittend,  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
*  *  *
Am  10.  Juli  lies  folgende  Antwort  ein:
Münster,  den  10.  Juli  1916.
Dem  Vorstande  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
Bochum,
wird  auf  das  Schreiben  vom  28.  vor.  Mts.  mitgeteilt,  datz  die  Angelegenheit ­
  betreffend  Versorgung  von  Mannschaften,  die  bei  Bewachung
von  Kriegsgefangenen  in  der  Grube  verunglücken  bezw.  Beschädigungen
erleiden  und  deren  Hinterbliebene,  dem  Kgl.  Kriegsministerium  zur
Entscheidung  unterbreitet  worden  ist.
Nach  Eingang  der  Entscheidung,  die  jedoch  längere  Zeit  in  Anspruch
nehmen  wird,  erfolgt  weitere  Mitteilung.
Von  seiten  des  stellvertretenden  Generalkommandos
I.  A.:  Springborn,  Oberstleutnant.
            
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