Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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am 14. September, um Vermittelung in der Frage des Aerzte- 
vertrages, der Ummeldung von Knappschaftsmitgliedern zu einem 
anderen Knappschaftsarzt, sowie der Erhöhung des Kranken 
geldes im Allgemeinen Knappschaftsverein zu Bochum. 
Begründung: 
Am 12. Mai 1914 stellte der Verein der Knappschaftsärzte 
durch seinen Vorsitzenden Herrn Dr. Beckhaus in Wattenscheid 
den Antrag an den Vorstand des Allg. Knappschaftsvereins zu 
Bochum, das Aerztehonorar von 4 auf 5 Mark zu erhöhen. 
Der Ausbruch des Krieges störte die Verhandlungen über diesen 
Antrag und konnte man der Meinung sein, daß dieser bis zur 
Beendigung des Krieges zurückgestellt sei. 
Im Herbst 1916 legte aber die Knappschaftsverwaltung einen 
neuen Aerztevertrag vor, nach dem das Honorar der Herren 
Knappschaftsärzte von 4 auf 6 Mark, also um 1 Mark zu er 
höhen sei. Die Hälfte der Erhöhung sollte in bar gezahlt werden, 
während 60 Pf. benutzt werden sollten, um den Aerzten ein 
Ruhegehalt und Hinterbliebenenfürsorge zu gewähren. Es 
waren Ruhegehälter von 2000 bis 4600 Mark vorgesehen, je nach 
der zurückgelegten Beschäftigungsdauer der Herren Knappschafts 
ärzte. Das jährliche Witwengeld sollte 800 bis 1800 Mark be 
tragen. Dazu kam nach für die Kinder Erziehungsbeihilfe bis 
zum 18. Lebensjahre von 160 bis 360 Mark. Wir erlauben 
uns, sowohl die Forderung der Aerzte auf Honorarerhöhung, so 
wie den Aerztevertrag beizulegen, ferner eine Abschrift einer 
Notiz der „Aerztlichen Mitteilungen", dem Organ des Leipziger 
Aerzteverbandes, die sich gegen den Entwurf des Aerztevertrages 
der Bochumer Knappschaftsverwaltung wandte. 
In der Vorstandssitzung des Allg. Knappschaftsvereins vom 
9. März 1916 wurde der vorgelegte Aerztevertrag von den Vor 
standsältesten abgelehnt, ebenfalls in der Vorstandssitzung vom 
13. April 1916. 
Die Ablehnung erfolgte unter Hinweis darauf, daß die 
Herren Knappschaftsärzte keine Angestellte des Vereins seien, 
daß sie vielmehr außer der knappschaftlichen Praxis eine aus 
gedehnte Privatpraxis haben und daß viele von ihnen auch für 
Familien-Unterstützungskassen der Zechen, für Orts- und Fabrik- 
(Betriebs-)Krankenkassen, sowie als Bahn- oder Schularzt prak 
tizieren. Der Knappschaftsverein dürfe nicht den Aerzten Ruhe- 
geld zahlen, die ihre Tätigkeit nur zu einem Teile dem Dienste 
des Vereins widmen. Unter den Bergarbeitern herrsche Em 
pörung darüber, daß der Knappschaftsverein den Knappschafts 
ärzten im Anschluß an die knappschaftliche Pensionskasse In 
validen- und Hinterbliebenenfürsorge gewähren wolle. Durch 
den vorgelegten Vertrag würden die Aerzte noch mehr an die
	        
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