Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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1. wenn der bisherige Arbeitgeber schriftlich sich mit der Abkehr 
iKündigunz) einverstanden erklärt hat und der betreffende Arbeiter 
gleichfalls bei einer Zeche des Korpsbezirks die Arbeit wieder auf 
nimmt, oder wenn 
2. der bisherige Arbeitgeber nicht einverstanden ist, aber eine 
Bescheinigung des zuständigen Bergrevierbeamten beigebracht wird, 
datz besonders namentlich aufgeführte Gründe den Arbeitswechsel von 
einem zum andern Bergwerk rechtfertigen. 
Das Bezirkskommando wird von heute ab jeden Arbeiter (auch 
die nicht kriegsverwendungssähigen) ohne die vorgenannten Beschei 
nigungen sofort zum Heeresdienst einziehen. 
Dortmund, den 8. November 1916. 
von Winsen, 
Major des stellvertretenden Generalkommandos." 
Diese Anordnung, welche die Freizügigkeit fast aufgehoben 
und die Bergarbeiter der Willkür der Werksherren preisgegeben 
hätte, erregte unter den Bergarbeitern die größte Unruhe. Der 
Vorstand des Bergarbeiterverbandes wandte sich deshalb Be- 
schwerüeführend an das Generalkommando in Münster und wurde 
ihm mitgeteilt, daß die Anordnungen des Bezirkskommandos 
Dortmund auf einem Mißverständnis des Bezirkskommandos 
Dortmund beruhen und angeordnet worden sei, die ausgehän- 
ten Plakate wieder zu entfernen, L. h. die Anordnungen des Be- 
ziikskommandos als ungültig zu erklären. Man geht Wohl nicht 
fehl, wenn man der Meinung Ausdruck gibt, daß ohne das Ein 
schreiten unseres Verbandsvorstandes die Plakate ruhig hängen 
geblieben wären und die Anordnung, welche die Freizügigkeit der 
militärpflichtigen Bergarbeiter gänzlich aufgehoben hätte, in die 
Praxis umgesetzt worden wäre. 
Bochum, den 17. November 1616. 
An das König!. Oberbergamt in Dortmund. 
Der ergebenst unterzeichnete Verband erlaubt sich, dem 
hohen Oberbergamt die Bitte zu unterbreiten, der wieder üblichen 
Maßregelungspraris seitens der Zechenverwaltungen entgegen 
zuwirken, damit die Stimmung der Bergarbeiter nicht noch ge 
reizter wird, wie sie in Anbetracht des Kriegszustandes und der 
Ernährungsfragen so wie so schon ist. Wir könnten sehr viele 
Fälle von Maßregelungen von Arbeitern vortragen, wollen uns 
aber heute nur auf einige Fälle beschränken, welche Arbeiter 
alisschußmitgliedern bezw. -Kandidaten gegenüber geübt wurden.
	        
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