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1. wenn der bisherige Arbeitgeber schriftlich sich mit der Abkehr
iKündigunz) einverstanden erklärt hat und der betreffende Arbeiter
gleichfalls bei einer Zeche des Korpsbezirks die Arbeit wieder auf
nimmt, oder wenn
2. der bisherige Arbeitgeber nicht einverstanden ist, aber eine
Bescheinigung des zuständigen Bergrevierbeamten beigebracht wird,
datz besonders namentlich aufgeführte Gründe den Arbeitswechsel von
einem zum andern Bergwerk rechtfertigen.
Das Bezirkskommando wird von heute ab jeden Arbeiter (auch
die nicht kriegsverwendungssähigen) ohne die vorgenannten Beschei
nigungen sofort zum Heeresdienst einziehen.
Dortmund, den 8. November 1916.
von Winsen,
Major des stellvertretenden Generalkommandos."
Diese Anordnung, welche die Freizügigkeit fast aufgehoben
und die Bergarbeiter der Willkür der Werksherren preisgegeben
hätte, erregte unter den Bergarbeitern die größte Unruhe. Der
Vorstand des Bergarbeiterverbandes wandte sich deshalb Be-
schwerüeführend an das Generalkommando in Münster und wurde
ihm mitgeteilt, daß die Anordnungen des Bezirkskommandos
Dortmund auf einem Mißverständnis des Bezirkskommandos
Dortmund beruhen und angeordnet worden sei, die ausgehän-
ten Plakate wieder zu entfernen, L. h. die Anordnungen des Be-
ziikskommandos als ungültig zu erklären. Man geht Wohl nicht
fehl, wenn man der Meinung Ausdruck gibt, daß ohne das Ein
schreiten unseres Verbandsvorstandes die Plakate ruhig hängen
geblieben wären und die Anordnung, welche die Freizügigkeit der
militärpflichtigen Bergarbeiter gänzlich aufgehoben hätte, in die
Praxis umgesetzt worden wäre.
Bochum, den 17. November 1616.
An das König!. Oberbergamt in Dortmund.
Der ergebenst unterzeichnete Verband erlaubt sich, dem
hohen Oberbergamt die Bitte zu unterbreiten, der wieder üblichen
Maßregelungspraris seitens der Zechenverwaltungen entgegen
zuwirken, damit die Stimmung der Bergarbeiter nicht noch ge
reizter wird, wie sie in Anbetracht des Kriegszustandes und der
Ernährungsfragen so wie so schon ist. Wir könnten sehr viele
Fälle von Maßregelungen von Arbeitern vortragen, wollen uns
aber heute nur auf einige Fälle beschränken, welche Arbeiter
alisschußmitgliedern bezw. -Kandidaten gegenüber geübt wurden.