Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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1.  wenn  der  bisherige  Arbeitgeber  schriftlich  sich  mit  der  Abkehr
iKündigunz)  einverstanden  erklärt  hat  und  der  betreffende  Arbeiter
gleichfalls  bei  einer  Zeche  des  Korpsbezirks  die  Arbeit  wieder  aufnimmt, ­
  oder  wenn
2.  der  bisherige  Arbeitgeber  nicht  einverstanden  ist,  aber  eine
Bescheinigung  des  zuständigen  Bergrevierbeamten  beigebracht  wird,
datz  besonders  namentlich  aufgeführte  Gründe  den  Arbeitswechsel  von
einem  zum  andern  Bergwerk  rechtfertigen.
Das  Bezirkskommando  wird  von  heute  ab  jeden  Arbeiter  (auch
die  nicht  kriegsverwendungssähigen)  ohne  die  vorgenannten  Bescheinigungen ­
  sofort  zum  Heeresdienst  einziehen.
Dortmund,  den  8.  November  1916.
von  Winsen,
Major  des  stellvertretenden  Generalkommandos."
Diese  Anordnung,  welche  die  Freizügigkeit  fast  aufgehoben
und  die  Bergarbeiter  der  Willkür  der  Werksherren  preisgegeben
hätte,  erregte  unter  den  Bergarbeitern  die  größte  Unruhe.  Der
Vorstand  des  Bergarbeiterverbandes  wandte  sich  deshalb  Beschwerüeführend
  an  das  Generalkommando  in  Münster  und  wurde
ihm  mitgeteilt,  daß  die  Anordnungen  des  Bezirkskommandos
Dortmund  auf  einem  Mißverständnis  des  Bezirkskommandos
Dortmund  beruhen  und  angeordnet  worden  sei,  die  ausgehänten
  Plakate  wieder  zu  entfernen,  L.  h.  die  Anordnungen  des  Beziikskommandos
  als  ungültig  zu  erklären.  Man  geht  Wohl  nicht
fehl,  wenn  man  der  Meinung  Ausdruck  gibt,  daß  ohne  das  Einschreiten ­
  unseres  Verbandsvorstandes  die  Plakate  ruhig  hängen
geblieben  wären  und  die  Anordnung,  welche  die  Freizügigkeit  der
militärpflichtigen  Bergarbeiter  gänzlich  aufgehoben  hätte,  in  die
Praxis  umgesetzt  worden  wäre.

Bochum,  den  17.  November  1616.
An  das  König!.  Oberbergamt  in  Dortmund.
Der  ergebenst  unterzeichnete  Verband  erlaubt  sich,  dem
hohen  Oberbergamt  die  Bitte  zu  unterbreiten,  der  wieder  üblichen
Maßregelungspraris  seitens  der  Zechenverwaltungen  entgegenzuwirken, ­
  damit  die  Stimmung  der  Bergarbeiter  nicht  noch  gereizter ­
  wird,  wie  sie  in  Anbetracht  des  Kriegszustandes  und  der
Ernährungsfragen  so  wie  so  schon  ist.  Wir  könnten  sehr  viele
Fälle  von  Maßregelungen  von  Arbeitern  vortragen,  wollen  uns
aber  heute  nur  auf  einige  Fälle  beschränken,  welche  Arbeiteralisschußmitgliedern ­
  bezw.  -Kandidaten  gegenüber  geübt  wurden.
            
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