Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

223 
„Auf die zur Bewachung von Kriegsgefangenen in einer Grube 
kommandierten Mannschaften findet Bei Unfällen das Mannschafts 
versorgungsgesetz 1906, und falls durch einen Unfall der Tod des 
Betreffenden herbeigeführt worden ist, für seine Hinterbliebenen 
das Militärhinterbliebenengesetz vom 17. Mai 1907 Anwendung. 
Es ist hierbei ohne Bedeutung, wenn der Wachtdienst freiwillig aus 
geübt wurde. Jeder Wachtdienst, auch der freiwillige, ist als Dienst 
zu betrachten. 
Die Frage, ob eine Dienstbeschädigung oder eine Kriegsdienst- 
beschädigung vorliegt, ferner ob die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 
Ziffer 1 des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 als 
erfüllt anzusehen sind, kann nur im Einzelfalle entschieden werden. 
Hinzugefügt wird noch, daß Personen des Soldatenstandes, die 
eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Dienst ausüben, 
oder die zur Arbeit in einem Privatbetriebe kommandiert 
sind (Erlaß vom 17. Mai 1016 — Nr. 702. 6. 16. B. 8. — A. B. 
Bl. S. 218 —), der gesetzlichen Versicherung nicht unterliegen." 
Springborn, Oberstleutnant." 
Eine Eingabe betreffend Scifcnvcrsvrgnng 
wurde ebenfalls am 29. November an den Kriegsausschuß für 
pflanzliche und tierische Oele und Fette in Berlin eingereicht, sie 
lautete: 
Die Seifenversorgung der Bergleute läßt trotz der Gewäh 
rung von Seifen-Zusatzkarten alles zu wünschen übrig und 
werden die uns hierüber zugehenden Beschwerden immer leb 
hafter. Recht häufig wird uns mitgeteilt, daß es den Berg 
leuten nicht möglich sei, auf ihre Seifenkarten Seife zu be 
kommen. Man erhalte vielfach nur Ersatz aus Sand oder 
Ton. Hiermit kann aber der Bergmann nicht viel anfangen, 
weil der mit Schweiß durchsetzte Kohlenstaub und andere Gru 
benschmutz derartig dem Körper anhaftet und so in die Poren 
eindringt, daß nach jeder Schicht unter starkem Verbrauch guter 
Seife eine gründliche Reinigung des Körpers nötig ist. Hierzu 
ist aber die vorgesehene Menge nicht ausreichend. Wir bitten 
daher, das Seife nguantum für Bergleute zu 
erhöhen und dafür Sorge tragen zu wollen, Laß dieses 
Quantum auch wirklich zu erhalten ist. 
Zur weiteren Begründung unserer Bitte weisen wir noch 
darauf hin, daß auch mit Rücksicht auf die jetzige Qualität der 
Seife die Menge derselben zu gering.ist. Wenn die Seife zu 
einer gründlichen Reinigung benutzt wird, so ist dieselbe oft- 
nials nach zwei- bis dreimaligem Gebrauche für die ganze 
Woche aufgebraucht. Aus dem Grunde sind die Bergleute sehr 
häufig genötigt, sich mit einer mangelhaften Reinigung des 
Körpers zu begnügen. Dieses trägt aber die Gefahr in sich,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.