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„Auf die zur Bewachung von Kriegsgefangenen in einer Grube
kommandierten Mannschaften findet Bei Unfällen das Mannschafts
versorgungsgesetz 1906, und falls durch einen Unfall der Tod des
Betreffenden herbeigeführt worden ist, für seine Hinterbliebenen
das Militärhinterbliebenengesetz vom 17. Mai 1907 Anwendung.
Es ist hierbei ohne Bedeutung, wenn der Wachtdienst freiwillig aus
geübt wurde. Jeder Wachtdienst, auch der freiwillige, ist als Dienst
zu betrachten.
Die Frage, ob eine Dienstbeschädigung oder eine Kriegsdienst-
beschädigung vorliegt, ferner ob die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2
Ziffer 1 des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 als
erfüllt anzusehen sind, kann nur im Einzelfalle entschieden werden.
Hinzugefügt wird noch, daß Personen des Soldatenstandes, die
eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Dienst ausüben,
oder die zur Arbeit in einem Privatbetriebe kommandiert
sind (Erlaß vom 17. Mai 1016 — Nr. 702. 6. 16. B. 8. — A. B.
Bl. S. 218 —), der gesetzlichen Versicherung nicht unterliegen."
Springborn, Oberstleutnant."
Eine Eingabe betreffend Scifcnvcrsvrgnng
wurde ebenfalls am 29. November an den Kriegsausschuß für
pflanzliche und tierische Oele und Fette in Berlin eingereicht, sie
lautete:
Die Seifenversorgung der Bergleute läßt trotz der Gewäh
rung von Seifen-Zusatzkarten alles zu wünschen übrig und
werden die uns hierüber zugehenden Beschwerden immer leb
hafter. Recht häufig wird uns mitgeteilt, daß es den Berg
leuten nicht möglich sei, auf ihre Seifenkarten Seife zu be
kommen. Man erhalte vielfach nur Ersatz aus Sand oder
Ton. Hiermit kann aber der Bergmann nicht viel anfangen,
weil der mit Schweiß durchsetzte Kohlenstaub und andere Gru
benschmutz derartig dem Körper anhaftet und so in die Poren
eindringt, daß nach jeder Schicht unter starkem Verbrauch guter
Seife eine gründliche Reinigung des Körpers nötig ist. Hierzu
ist aber die vorgesehene Menge nicht ausreichend. Wir bitten
daher, das Seife nguantum für Bergleute zu
erhöhen und dafür Sorge tragen zu wollen, Laß dieses
Quantum auch wirklich zu erhalten ist.
Zur weiteren Begründung unserer Bitte weisen wir noch
darauf hin, daß auch mit Rücksicht auf die jetzige Qualität der
Seife die Menge derselben zu gering.ist. Wenn die Seife zu
einer gründlichen Reinigung benutzt wird, so ist dieselbe oft-
nials nach zwei- bis dreimaligem Gebrauche für die ganze
Woche aufgebraucht. Aus dem Grunde sind die Bergleute sehr
häufig genötigt, sich mit einer mangelhaften Reinigung des
Körpers zu begnügen. Dieses trägt aber die Gefahr in sich,