Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Verbände könnte ferner auch versucht werden, für die Friedens 
zeit ähnliche dauernde Lohnabmachungen zu treffen, wie sie in 
vielen Berufen schon feit Jahren, ja Jahrzehnten, zur beider 
seitigen^ Zufriedenheit eingeführt sind und gehandhabt werden. 
Selbstredend sind wir auch damit einverstanden, wenn die 
beiden Vereine der Kaliinteressenten die Angelegenheit in die 
Hand nehmen würden, um mit den Verbänden der Arbeiter 
eine wünschbare Verständigung zu erzielen. Da aber auch die 
beiden Herren Vorsitzenden der beiden Vereine der hohen Kom 
mission mit angehören, welche die Plenarversammlung des Kali 
syndikats vom 16. April 1917 wählte, dürfte es u. E. ratsam 
erscheinen, wenn die letztere Kommission die Verhandlungen mit 
den ergebenst Unterzeichneten weiter führten. 
Einer geneigten Entschließung und Benachrichtigung ent 
gegensehend, zeichnet 
mit hochachtungsvollem Glückauf! 
(Unterschrift.) 
Entschädigung der Arbeiterausschüsse bei Vertretungen ihrer 
Belegschaften vor den Schlichtungsstellen des vaterländischen 
Hilfsdienstes. 
Essen, Bochum, Wanne, den 27. Juni 1917. 
An das Kriegsamt zu Berlin. 
Das Gesetz betreffend den vaterländischen Hilfsdienst ver 
pflichtet die Arbeiterausschüsse der im vaterländischen Hilfsdienst 
tätigen Betriebe, bei Streitigkeiten über die Lohn- und sonstigen 
Arbeitsbedingungen, bei denen es zwischen dem Arbeitgeber und 
dem Arbeiterausschusse nicht zu einer Einigung kam, zur Vertre 
tung der Interessen der Belegschaftsmitglieder bei den zur 
Schlichtung dieser Streitigkeiten berufenen Ausschüssen. Den 
Ausschußmitgliedern entstehen dadurch vielfach Lohnausfälle- Sie 
können diese aber nicht tragen. Es ist auch ungerecht, den Aus 
schußmitgliedern bei der gewissenhaften Erfüllung der ihnen im 
Interesse des Vaterlandes durch Gesetz auferlegten Pflichten noch 
finanzielle Lasten aufzubürden. Die meisten Zechenverwaltungen 
weigern sich, die Ausschußmitglieder für entgangenen Arbeits 
verdienst in solchen Fällen zu entschädigen. Wir bitten deshalb, 
diese Entschädigung aus der Reichskasse gewähren zu wollen und 
bei der Regelung der Frage auch die schon zurückliegenden Fälle 
einzubeziehen. 
' Mit hochachtungsvollem Glückauf! 
(Unterschriften-) 
# * * 
Das Kriegsamt ersuchte durch Rundschreiben die Zechenver 
waltungen, auch den Arbeiterausschußmitgliedern die Lohnaus 
fälle zu vergüten.
	        
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