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Der Bezirksleitung unseres Verbandes ist vom Vorstand des
Bergbaulichen Vereins für Zwickau und Lugau-Oelsnitz, gez.
Klötzer, unterm 17. Juli mitgeteilt worden, daß die Mitglieder
genannten Vereins beschlossen haben, vom 1. August ab eine nicht
unerhebliche Aufbesserung der Bezüge der Bergarbeiter eintreten
zu lassen, deren Höhe aber davon abhängt, inwieweit gleichzeitig
eine Erhöhung der Kohlenpreise eintreten kann. Die Erhöhung
der Kohlenpreise ist bekanntlich von der Genehmigung der Re
gierung abhängig.
In Gemeinschaft mit dem deutschen Metallarbeiterverband,
dem Verband der Maschinisten und Heizer und dem christlichen
Gewerkverein hat unser Verband an die Leitung der Bergwerke
Penzberg, Hausham und Marienstein folgende Forderungen ge
stellt:
1. für Hauer 6,80 Mark, 2. für Zimmerhauer im Gedinge 6 Mark,
3. für Schlepper im Gedinge 8,80 Mark. Schichtlohn ohne Teuerungs
zulage; 4. für sämtliche Arbeiter, Arbeiterinnen und Handwerker einen
Lohnzuschlag von 80 Pfg. pro Schicht; 8. für Handwerker eine Er
höhung der Akkordsätze um 23 Prozent; 6. für IlLberschichten ein Zu
schlag von 30, für Sonntagsschichten von 80 Prozent; bereits bestehende
höhere Zuschläge sollen davon unberührt bleiben.
An die Leitung des Bergwerks Peißenberg wurden folgende
Forderungen gestellt:
1. für Hauer 6,50 Mark; 2. für Zimmerhauer im Gedinge 6 Mark;
3. für Lehrhauer 1. Klasse 6,20 Mark; 4. für Lehrhauer 2. Klasse
6 Mark; 3. für Schlepper 7 Zehntel 5,80 Mark; 6. für Schlepper 6
Zehntel 4,50 Mark; 7. für Schachtförderleure 5,50 Mark, schichÄohn
ohne Teuerungszulage; 8. für sämtliche Arbeiter, Arbeiterinnen und
Handwerker einen Lohnzuschlag von 80 Pfg. pro Schicht; 9. für Hand
werker eine Erhöhung der Akkordsätze um 26 Prozent; 10. für Neber-
schichten ein Zuschlag von 30, für Sonntagsschichten von 50 Prozent;
bereits bestehende höhere Zuschläge sollen davon unberührt bleiben.
Da die Werksleitungen kein befriedigendes Entgegenkom
men zeigten, wurden die Schlichtungsausschüsse in München und
Weilheim angerufen. Hierbei zeigte sich, daß einheitliche Ver
handlungen notwendig waren und darum wurde am 30. April
1917 das bayerische Kriegsministerinm ersucht, durch einen Be
auftragten des Kriegsamtes solche einzuleiten. Daraufhin fand