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am 25. Mai im Auftrag des Staatsministeriums eine Sitzung
statt, an der Vertreter des Kriegs- und Staatsministeriums, der
Werke und Arbeiter teilnahmen. Die Sitzung dauerte von 10 Uhr
vormittags bis 3 Uhr nachmittags. Schließlich erklärten sich die
Werksvertreter (Direktor Janota und Kommerzienrat Kopp) be
reit, ab 1. Juni die Kriegsteuerungszulage zu erhöhen und zwar
für Ledige von 0,75 Mk. auf 0,90 Mk.
Verheiratete, kinderlos .
„ 1,25 „
„ 1,50 „
„ mit ! Kind
„ 1,50 „
„ 1,80 „
„ „ 2 bis 8 Kinder
„ 1,75 „
„ 2,10 „
„ „4 bis 5 „
„ 2,00 „
„ 2,40 „
„ „ 6 und mehr Kinder
„ 2,25 „
„ 2,70 „
Die durchschnittliche Erhöhung der Kriegsteuerungszulagen
beträgt 32 Pfg. pro Tag. Außerdem wird ein Lohnzuschlag ge
währt:
1. über Tage: a) 30 Pfg. für sämtliche Handwerker, Maschinisten,
Personal bei der Wäsche- und Kohlenförderung, bei der
Drahtseilbahn und in den Kesselhäusern. Soweit Frauen
oder Buben eingestellt sind, erhalten sie 20 Pfg- b) 20 Pfg.
für sämtliche übrigen Tagearbeiter wie Fuhrleute, am Holz
platz beschäftigte usw., sämtliche weiblichen und jugendlichen
Arbeiter.
2. unter Tage: 30 Pfg. für sämtliche Arbeiter etwa von 27 Jah
ren an. die jüngeren erhalten 20 Pfg.'
Bergmeister Kaufmann erklärte: Ab 1. Februar wurden für
Erwachsene 30 Pfg. Zuschlag pro. Schicht gewährt, für Jugend
liche und Weibliche 20 Pfg. Zu dieser Zulage soll ab 1. Juni
für alle Arbeiter über 16 Jahre 36 Pfg., für jugendliche und
weibliche 20 Pfg. gewährt werden.
Mit Punkt 6 der Forderungen, Erhöhung der Akkordsätze
für Handwerker um 26 Prozent, und Punkt 7, bereits bestehende
.Zuschläge weiter zu zahlen, erklärten sich die Parteien einver
standen. Zu Punkt 6, Gewährung von Zuschlägen für Ueber-
und Sonntagsschichten, sollte die Antwort später gegeben werden.
Ueber die Forderungen zu 1, 2 und 3 wurde eine Einigung nicht
erzielt.
Besonders bemerkenswert ist, daß- Direktor Janota während
der Verhandlungen sagte:
„Wir sind damit einverstanden, daß sämtliche Streitfälle
einem einzigen Schlichtungsausschuß, welcher natürlich mit den
entsprechenden Beisitzern beseht sein müßte, übertragen werden
da grundsätzliche Fragen zu erörtern sind, wären auch Vertreter
aus dem Rnhrgebiet beizuziehen. . . Die Oberbayerische A. G.
lehnt den Schichtlohn wie Mindestlohn ab, weil hiernach nur