Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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am 25. Mai im Auftrag des Staatsministeriums eine Sitzung 
statt, an der Vertreter des Kriegs- und Staatsministeriums, der 
Werke und Arbeiter teilnahmen. Die Sitzung dauerte von 10 Uhr 
vormittags bis 3 Uhr nachmittags. Schließlich erklärten sich die 
Werksvertreter (Direktor Janota und Kommerzienrat Kopp) be 
reit, ab 1. Juni die Kriegsteuerungszulage zu erhöhen und zwar 
für Ledige von 0,75 Mk. auf 0,90 Mk. 
Verheiratete, kinderlos . 
„ 1,25 „ 
„ 1,50 „ 
„ mit ! Kind 
„ 1,50 „ 
„ 1,80 „ 
„ „ 2 bis 8 Kinder 
„ 1,75 „ 
„ 2,10 „ 
„ „4 bis 5 „ 
„ 2,00 „ 
„ 2,40 „ 
„ „ 6 und mehr Kinder 
„ 2,25 „ 
„ 2,70 „ 
Die durchschnittliche Erhöhung der Kriegsteuerungszulagen 
beträgt 32 Pfg. pro Tag. Außerdem wird ein Lohnzuschlag ge 
währt: 
1. über Tage: a) 30 Pfg. für sämtliche Handwerker, Maschinisten, 
Personal bei der Wäsche- und Kohlenförderung, bei der 
Drahtseilbahn und in den Kesselhäusern. Soweit Frauen 
oder Buben eingestellt sind, erhalten sie 20 Pfg- b) 20 Pfg. 
für sämtliche übrigen Tagearbeiter wie Fuhrleute, am Holz 
platz beschäftigte usw., sämtliche weiblichen und jugendlichen 
Arbeiter. 
2. unter Tage: 30 Pfg. für sämtliche Arbeiter etwa von 27 Jah 
ren an. die jüngeren erhalten 20 Pfg.' 
Bergmeister Kaufmann erklärte: Ab 1. Februar wurden für 
Erwachsene 30 Pfg. Zuschlag pro. Schicht gewährt, für Jugend 
liche und Weibliche 20 Pfg. Zu dieser Zulage soll ab 1. Juni 
für alle Arbeiter über 16 Jahre 36 Pfg., für jugendliche und 
weibliche 20 Pfg. gewährt werden. 
Mit Punkt 6 der Forderungen, Erhöhung der Akkordsätze 
für Handwerker um 26 Prozent, und Punkt 7, bereits bestehende 
.Zuschläge weiter zu zahlen, erklärten sich die Parteien einver 
standen. Zu Punkt 6, Gewährung von Zuschlägen für Ueber- 
und Sonntagsschichten, sollte die Antwort später gegeben werden. 
Ueber die Forderungen zu 1, 2 und 3 wurde eine Einigung nicht 
erzielt. 
Besonders bemerkenswert ist, daß- Direktor Janota während 
der Verhandlungen sagte: 
„Wir sind damit einverstanden, daß sämtliche Streitfälle 
einem einzigen Schlichtungsausschuß, welcher natürlich mit den 
entsprechenden Beisitzern beseht sein müßte, übertragen werden 
da grundsätzliche Fragen zu erörtern sind, wären auch Vertreter 
aus dem Rnhrgebiet beizuziehen. . . Die Oberbayerische A. G. 
lehnt den Schichtlohn wie Mindestlohn ab, weil hiernach nur
	        
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