Object: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Borwort. 
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Durch den Ausbruch des Krieges erfuhr das Verbandsleben 
eine schwere und nachhaltige Störung. Während des Krieges 
galten die Bestimmungen des preußischen Gesetzes vom 4. Juni 
1861, nach welchen die öffentliche Gewalt in die Hände der Mili 
tärbehörden überging und wonach eine Reihe Verfassungsartikel 
außer Kraft gesetzt werden konnten. So lag es während dem 
Belagerungszustände in der Macht der Generalkommandos, die 
Preßfreiheit nach Belieben einzuschränken (Zensur) oder ganz 
aufzuheben. Das war die Ursache, warum unsere „Bergarbei 
ter-Zeitung" mit größter Vorsicht an die Besprechung von Berg 
arbeiterforderungen herangehen mußte. Auch die Herausgabe 
von Flugblättern war äußerst erschwert, wodurch die öffentliche 
Kritik an den vorhandenen Mißständen und die Werbearbeit für 
den Verband sehr eingeengt wurden. 
Ebenso schlimm stand es um das Versammlungswesen, das 
gerade in unserem Beruf eine wichtige Rolle spielt. Von der 
Machtbefugnis, Versammlungen zu verbieten oder an ihre Ge 
nehmigung besondere Bedingungen zu knüpfen, machten die Ge 
neralkommandos reichlich Gebrauch, und viele örtliche Polizei 
behörden taten noch ein übriges, um die Versammlungsfreiheit 
vollends totzuschlagen. 
Alle diese Erschwerungen unserer Tätigkeit durch den Be 
lagerungszustand wären weniger fühlbar geworden, wenn wir es 
mit einer humanen, friedliebenden Unternehmerschaft zu tun 
hätten. Die haben wir im Bergbau aber nicht. Der beim 
Kriegsbeginn von der Regierung proklamierte Burgfrieden 
wurde von den Werksbesitzern und ihren Organisationen wenig 
beachtet. Sie wußten, daß der Arbeiterorganisation durch den
	        
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