Borwort.
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Durch den Ausbruch des Krieges erfuhr das Verbandsleben
eine schwere und nachhaltige Störung. Während des Krieges
galten die Bestimmungen des preußischen Gesetzes vom 4. Juni
1861, nach welchen die öffentliche Gewalt in die Hände der Mili
tärbehörden überging und wonach eine Reihe Verfassungsartikel
außer Kraft gesetzt werden konnten. So lag es während dem
Belagerungszustände in der Macht der Generalkommandos, die
Preßfreiheit nach Belieben einzuschränken (Zensur) oder ganz
aufzuheben. Das war die Ursache, warum unsere „Bergarbei
ter-Zeitung" mit größter Vorsicht an die Besprechung von Berg
arbeiterforderungen herangehen mußte. Auch die Herausgabe
von Flugblättern war äußerst erschwert, wodurch die öffentliche
Kritik an den vorhandenen Mißständen und die Werbearbeit für
den Verband sehr eingeengt wurden.
Ebenso schlimm stand es um das Versammlungswesen, das
gerade in unserem Beruf eine wichtige Rolle spielt. Von der
Machtbefugnis, Versammlungen zu verbieten oder an ihre Ge
nehmigung besondere Bedingungen zu knüpfen, machten die Ge
neralkommandos reichlich Gebrauch, und viele örtliche Polizei
behörden taten noch ein übriges, um die Versammlungsfreiheit
vollends totzuschlagen.
Alle diese Erschwerungen unserer Tätigkeit durch den Be
lagerungszustand wären weniger fühlbar geworden, wenn wir es
mit einer humanen, friedliebenden Unternehmerschaft zu tun
hätten. Die haben wir im Bergbau aber nicht. Der beim
Kriegsbeginn von der Regierung proklamierte Burgfrieden
wurde von den Werksbesitzern und ihren Organisationen wenig
beachtet. Sie wußten, daß der Arbeiterorganisation durch den