Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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<I)  A  llge  m  e-i  n.

Vollwertige,  ungelernte  Tagesarbeitcr  .  .  8,00—  9,00  „
Nicht  zu  jeder  Arbeit  geeignete  Tagesarbeiter  .  .  7,50  „
Jugendliche  Arbeiter  von  14—15  Jahren  .  .  .  .  4,50  „
Jugendliche  Arbeiter  von  15—16  Jahren  .  .  .  .  5,00  „
Jugendliche  Arbeiter  von  16—18  Jahren  .  .  .  .  5,50  „
Frauen  im  Tagelohn  5,50  „
Mädchen  unter  18  Jahren  4,60  „

Alle  Teuerungszulagen  oder  sonstige  Lohnzuschläge  kommen  in  Fortfall. ­
  Die  Einreihung  nicht  genannter  Arbeiterkategorien  in  die  einzelnen
Lohuklafscu  erfolgt  nach  Uebereinkunft  zwischen  den  Werksverwaltungen
und  den  Arbeiterausschüssen.  Für  Sonntagsschichten  wird  ein  Aufschlag
von  50  Proz.  gewährt,  dieser  Ausschlag  fällt  im  laufenden  Betriebe  fort.
Dieses  Abkommen  gilt  bis  aus  weiteres  und  kann  nur  nach  vorheriger ­
  sechswöchiger  Kündigung  aufgehoben  werden.
Magdeburg,  den  12.  Dezember  1918.
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
gez.:  H.  Garbe,  Wilh.  Rehling,  M.  Gärtner,  G.  Behrens.
Gewerkverein  christl.  Bergarbeiter  Deutschlands,
gez.:  H.  Wehner.
Magdeburger  Braunkohlen-Bergbau-Verein.
gez.:  Kraiger,  Tietsche.

Vereinbarungen  in  der  Niederlausitz.
Zwischen  dem  Arbeitgeberverband  des  Vereins  der  Niederlausttzer
Brauukohlcnwerke  und  den  Arbciterverbänden:  Verband  der  Bergarbeiter
Deutschlands,  Polnische  Berufsvereinigung  (Abt.  Bergarbeiter),  Gcwcrkverein
  der  Fabrik-  und  Handarbeiter  H.-D.,  Zentralverband  der  Maschinisten ­
  und  Heizer,  Deutscher  Metallarbeiterverband,  Gewerkverein  der
Metallarbeiter  H.-D.  sind  am  13.  Dezember  1918  bei  den  Verhandlungen
im  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe  folgende  Vereinbarungen  getroffen ­
  worben:
I.
Die  Einführung  der  achtstündigen  Arbeitszeit  erfolgt  am  16.  De-  >
zeniber  1918.  Bei  den  acht  Stunden  handelt  es  sich  um  reine  unverkürzte ­
  Arbeitszeit;  Pausen  verlängern  also  die  Schichtzeit  um  die  Zeitdauer ­
  der  Pausen.
In  den  Betrieben,  wo  sich  mit  Rücksicht  auf  die  Produktion,  die
betrieblichen  Verhältnisse  und  den  Arbeitermangel  eine  sofortige  Durchführung ­
  nicht  ermöglichen  läßt,  greift  eine  Uebergangszeit,  zunächst  bis
zum  1.  Februar  1919  Platz.
Die  Möglichkeit  der  Durchführung  der  achtstündigen  Schicht  ist  gemeinsanl
  vom  Arbeiterausschuß  und  der  Werkslettung  zu  prüfen;  erfolgt
eine  Einigung  nicht,  so  entscheidet  der  Arbeitgeberverband  und  die  Arbeiterorganisation ­
  (Untergruppe  Niederlausitz  der  Arbeitsgemeinschaft)
endgültig.
In  den  Betrieben,  wo  die  alte  Arbeitszeit  vorläufig  bestehen  bleibt
(zwölsstündige  Schicht  mit  Pausen  bis  zu  zwei  Stunden)  werden  zwei
Ucbcrstunden  ohne  besonderen  Zuschlag  vergütet.
            
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