Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Vereinbarungen  mit  dem  Zechenverband.
Die  am  6.  Januar  1919  zwischen  den  Bergarbeiterverbänden
und  dem  Zechenverband  geführten  Verhandlungen  hatten  folgendes ­
  Ergebnis:
1.  Allmonatlich  ist  vor  der  Auszahlung  der  Löhne  der  auf  der
Zeche  erzielte  Durchschnitts  h  a  u  e  r  lohn  des  vergangenen  Monats
öffentlich  anzuschlagen,  damit  jeder  Arbeiter  weiß,  wie  hoch  sich  mi f
der  Zeche  der  Mindestlohn  stellt.
2.  Im  einzelnen  Beschwerdefalle,  der  durch  Benehmen  mit  den  Bctriebsbeamten
  nicht  geklärt  werden  kann,  wird  dem  Arbeiterausschutz
Einblick  in  die  Berechnung  des  Lohnes  gegeben  werden.
3.  Zwecks  Regelung  der  Arbeitsstreitigkeiten  wird  eine  Schiedsorganisation
  im  Anschluß  an  die  Satzungen  der  Arbeitsgemeinschaft
unter  der  Voraussetzung  vorgesehen,  daß  eine  auf  gesetzlicher  Grundlagc
  beruhende  Organisation  dies  nicht  durchkreuzt.  Die  Fassung  dieser
Vereinbarungen  wird  im  Zechenverband  ausgearbeitet  unb  den  Bergarbeitcrverbänden
  zur  Prüfung  zugestellt  werden.
-t.  Das  Strafwesen  soll  dahingehend  reformiert  werden,  daß  bei
Strafen  von  über  Mk.  2  —  im  Etnzelfalle  der  Arbeiterausschutz  oder
mehrere  dafür  bestimmte  Mitglieder  des  Arbeiterausschusses  angerufen
werden  können.
8.  Die  Vertreter  des  Zechenverbandes  stellten  den  Bergarbeiterverbänden
  anheim,  einen  Beamten  zu  den  vier  größeren  mit  mehreren
Beamten  besetzten  Nachweisstellen  in  Dortmund,  Essen,  Bochum  und
Gelsenkirchen  zu  entsenden,  erklärten  sich  mit  dein  Wegfall  der  Meldepflicht ­
  derjenigen  Arbeiter  einverstanden,  die  unmittelbar  bet  der  Zeche
Arbeit  angenommen  haben,  und  schlugen  vor,  als  oberste  Verwaltungsund ­
  Beschwerdestelle  des  Arbeitsnachweises  den  Vorstand  der  Untergruppe ­
  einzusetzen,  der  nach  den  Satzungen  der  Arbeitsgemeinschaft  zu
bestellen  ist.  Hiermit  erklärten  sich  die  Vertreter  der  Bergarbeiterverbände ­
  einverstanden.
6.  Es  wird  allen  Zechen  empfohlen  werden,  die  jeweiligen  Abmachungen ­
  zwischen  Zechenverband  und  Arbeiterverbänden  auf  allen
Schachtanlagen  anzuschlagen.
Ueber  die  schon  ctm  13.  Dezember  1918  von  den  Bergarbeiterverbänden
  erhobene  Forderung  ans  Gewährung  einer  Tenerungszulage
  und  über  die  Rückerstattung  der  Kontraktbruchstrafe
konnte  keine  Einigung  erzielt  werden.  Zur  Gewährung  der
Teuerungszulage  erklärten  sich  die  Zecheuvertreter  außerstande,
bezüglich  der  Kontraktbruchstrafe  sei  keine  Kontrolle  mehr  möglich. ­
  Da  der  UntMtaatsfekretär  Johann  Giesberts  m
der  Mülheim  er  Verhandlung  über  die  Beilegung  der  Streikbewegung
  auf  den  Zechen  Deutscher  Kaiser,  Westende  usw.  erklärt ­
  hatte,  daß  eventnell  aus  Staatsmitteln  den  Bergarbeiterforderungen
  Rechnung  getragen  werden  müsse,  wurde  beschlossen,
diesbezüglich  an  die  Regierung  heranzutreten.
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