Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Angesichts der heutigen Teuerungsverhältnisse kann ein 
Bergmann seine Arbeitsaufwendungen mit 600 Mark nicht be 
streiten, so daß dieser Betrag bei der Veranlagung zur Ein 
kommensteuer vom Einkommen in Abzug zu bringen ist, und be 
antragen wir, dementsprechend entscheiden zu wollen. 
Mit hochachtungsvollem Glück auf! 
Der Vorstand dcs Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands. 
I. A.: Fritz H u \ e m c n u. 
Seitens der Einkommensteuer-Berufungskommission für den 
Regierungsbezirk Düsseldorf ging am 17. Januar 1919 auf vor 
stehende Eingabe folgende Antwort ein: 
„Durch Verhandlung mit Vertretern der Bergarbeiter ist festgestellt 
worden, daß den unter Tage beschäftigten Bergarbeitern im Jahre 1918 
durchschnittlich Ausgaben entstanden sind: 
'A Grubenjacke zu B5 Mk 17,50 Mk. 
t Grubenhemd zu 25 Mk 25,00 „ 
2 alte Hemden an Stelle des Schweißkittels 25,00 „ 
1 Grubenhosen zu 36 Mk 140,00 ■„ 
4 Paar Socken zu 2,50 Mk 10,00 „ 
2 Paar Arbeitsschuhe u. 2 P. Sohlen zu 30 bezw. 20 Mk. 100,00 „ 
26 Stuck Fettseife zu 8,60 Mk. . . . ' 221,00 „ 
26 Stück K.-A.-Seifc zu 40 Pf 10,40 „ 
Zusammen 648,90 Mk. 
Als über die persönlichen Bedürfnisse hinausgehend wurde hiervon 
ein Betrag von 440 Mk. erachtet, so daß mangels besonderen Nach 
weises dieser Betrag bei der Veranlagung für das Steuerjahr 1919 von 
dem Lohn der unter Tage beschäftigten Bergarbeiter abgezogen werden 
kann. - Derselbe Betrag ist auch bei der Berechnung des Einkommens 
der technischen Grubenbeamten (Betriebsführer, Fahrsteiger, Revier-, 
Hilfs- und Maschinensteiger, Fahrhauer, Assistenten der Kokerei usw.) 
abzusetzen, ohne daß es eines Nachweises der Unkosten im Einzelnen 
bedarf. 
Für die über Tage beschäftigten Bergarbeiter wurde ein Abzug 
von 300 Mark für Mehrverschleiß an Kleidung usw. für ausreichend 
gehalten, für Arbeiter in der chemischen Industrie, Fcucrarbeiter und 
Arbeiter in Berufen mit gleichem Klciderverschleiß ein Abzug von 260 
Mark, für die übrigen Arbeiter, sofern überhaupt über die persönlichen 
Bedürfnisse hinausgehende Aufwendungen an Arbeitskleidung in Frage 
kommen, ein Abzug bis 125 Mk. Walther."
	        
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