Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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einer  Ueberschicht  am  Samstag  abend  aus  religiösen  Gründen
verweigerte,  wurde  vom  Herrn  Betriebsführer  Münning  als
Landesverräter  bezeichnet.
Von  Zeche  Iserlohn  1  (Revier  Witten)  wird  auch  beberichtet, ­
  daß  der  Betriebsführer  Fischer  und  der  Fahrsteiger
Dillcher  wegen  dem  Verfahren  von  Ueberfchichten  mit  Zwangsmatzregeln ­
  der  Militärbehörde  und  dem  Schützengraben  gedroht
haben.  Solche  Drohungen  verbessern  die  Situation  nicht,  sondern ­
  verursachen  noch  grötzere  Mißstimmung.
Auch  im  Bergrcvicr  Herne  wird  das  Verfahren  von  Ueberschichten
  von  den  Belegschaftsmitgliedern  verlangt.  Es  wird  in
der  Regel  jede  Woche  zweimal  eine  halbe  Schicht  übergearbeiteü
Auch  hier  wird  den  Arbeitern,  die  keine  Ueber-  und  Nebenschichten ­
  verfahren  wollen  oder  können,  mit  dem  Schützengraben
gedroht.  Dies  ist  besonders  auf  Zeche  Friedrich  der  Grotze
der  Fall.  Auf  dieser  Zeche  sagte  Herr  Betriebsführer  von  der
Linden  zu  dem  Bergmann  Adolf  Gunk,  als  dieser  wegen  verschlechterten ­
  Verhältnissen  vor  der  Arbeit  eine  Aufbesserung  des
Gedinges  verlangte,  er  solle  nur  weiter  arbeiten;
bisher  habe  er  6,80  M  k.  p  r  o  S  ch  i  ch  t  verdient,
wenn  er  jetzt  auch  nur  5,80  M  k.  verdiene,  so
genüge  das.  Wer  in  dieser  Zeit  Lohnzulage
verlange,  der  sei  ein  schlechter  Patriot.
Der  Bergmann  Entmeyer  aus  derselben  Zeche  konnte  vor
seiner  Arbeit  auf  das  Gedinge  nichts  verdienen.  Als  er  um
Verbesserung  des  Gedinges  einkam,  wurde  er  vom  Betriebsführer ­
  als  Faulenzer  bezeichnet.  Der  Arbeiter  wehrte  sich  gegen
diese  Beleidigung.  Die  Folge  war,  datz  ihm  am  15.  Januar
gekündigt  wurde.  Da  die  freundnachbarliche  Sperre  noch  im
Bergrevier  Herne  besteht,  so  kann  dieser  Arbeiter  erst  wieder
auf  einer  anderen  Zeche  des  Heiner  Reviers  angelegt  Werdern
nachdem  er  eine  Zeitlang  andere  Arbeit  verrichtet  hat.
Die  Schicht-  und  Gedingelöhne  sind  auf  mehreren  Schachtanlagen
  nach  unten  geregelt  worden.
Dieselben  .Klagen  kommen  aus  dem  Bochumcr  Revier.  Die
Schichtlöhne  sollen  um  30—60  Pf.  gekürzt  fein.  Das  Verfahren
von  Ueber-  und  Nebenschichten  ist  von  den  Zechenverwaltungen
angeordnet  worden,  ohne  sich  mit  den  Arbeit  erauss
  ch  ü  s  s  e  n  z  u  verständige  n.  Auf  Zeche  E  u  I  e  n  b  a  u  m
wurde  ein  Arbeiter  mit  5  Mark  Strafe  bedroht,  wenn  er  am
Sonntag,  den  3.  Januar  1916,  nicht  zur  Arbeit  komme.  Von
fast  allen  Zechen  kommt  die  Nachricht,  datz  die  Beamten  beim
Anordnen  der  Ueberfchichten  sagen:  „Wer  nicht  kommen  will,
braucht  es  nur  zu  sagen,  dann  werden  wir  dafür  sorgen,  daß
er  in  den  Schützengraben  kommt."  Besonders  drastisch  ist  dies
            
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