Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

60 
Wie schon bei der Eingabe Nummer 5 bemerkt ist, hat am 
26. Februar 1915 eine Aussprache zwischen den Ver 
tretern der Bergarbeiterorganisationen und 
dem Handelsminister über die schon früher angeführten 
Beschwerden stattgefunden, der auch der Oberberghauptmann 
v. Velsen beiwohnte. Das Ergebnis der Besprechung war für 
die Arbeiter recht geringfügig. Zur Frage der Einigungs- 
ä m t e r erklärte der Minister, er wolle erst die Meinung der 
Arbeitgeber hören, bevor er ein Urteil über den eingereichten 
Entwurf eines Einigungsamtes abgebe. Die Löhne seien 
mit Kriegsbeginn zwar gesunken, in letzter Zeit aber wieder 
im Steigen begriffen. Allerdings wären die Lebensmittelpreise 
stärker gestiegen, es dürfte aber nach den bisherigen Erfah 
rungen mit einer weiteren Lohnzunahme gerechnet werden. Die 
Lohnsteigerung finde jedoch ihre Grenze in der zur Zeit sehr 
verminderten Leistungsfähigkeit der Werke. Ein Zwang zu 
Ueber schichten dürfe nicht ausgeübt werden, zumal die 
Bergarbeiter die Einsicht zeigten, daß der Bedarf an Kohle, Erz 
usw. während des Krieges gedeckt werden müsse. 
Ueber die Beschwerde der Eingabe von Saarabien hatte der 
Minister durch die Bergämter Untersuchungen anstellen lassen. 
Die Vertreter der Bergarbeiterverbände erhielten hierauf die 
Einladung, am 27. 5. 1916 im Konferenzsaal des Ministeriums 
den Bericht über die Untersuchungen entgegenzunehmen. Ober 
bergrat H e n s e trug die Ermittelungen der Revierämter vor, 
was 6V2 Stunden in Anspruch nahm. Leider war das Ergebnis 
dieser großen Umfrage für die Arbeiter auch nur gering. Die 
Revierbeamten hatten es sich leicht gemacht, die Wahrheit iiber 
die erhobenen Beschwerden zu ermitteln. Sie hatten nur die 
angeschuldigten Werksbeamten und Zechenvertreter vernommen, 
nicht aber die Arbeiter. Natürlich hatten die Werksbeamten 
die ihnen zum Vorwurf gemachten Lohnabzüge, Gedingekür 
zungen und Zwangsmaßregeln abgestritten oder als ganz be 
deutungslos hingestellt. Unbestreitbare Lohnkürzungen wurden 
von den Zechenvertretern als Folge des Wagenmangels hin 
gestellt, der Zwang zu Ueberschichten und die rigorosen Bestra 
fungen wurden bestritten. In einigen Punkten hatte aber die 
Untersuchungsmethode der Kgl. Revierbeamten doch die Wahr 
heit -unserer Beschwerden ermittelt und den Minister zum Ein 
schreiten veranlaßt. Gegen das Wagenkippen zum Zwecke des 
Nachfüllens ungenügend gefüllter Wagen hat sich der Minister 
in einem Erlaß an die Bergbehörde gewandt und das Wagen 
kippen als ungesetzlich verboten. Des weiteren hat der Minister 
- veranlaßt durch die vielen Klagen der oberschlesischen Berg 
arbeiter über schlechte Behandlung — an das Oberbergamt in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.