Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Wie  schon  bei  der  Eingabe  Nummer  5  bemerkt  ist,  hat  am
26.  Februar  1915  eine  Aussprache  zwischen  den  Vertretern ­
  der  Bergarbeiterorganisationen  und
dem  Handelsminister  über  die  schon  früher  angeführten
Beschwerden  stattgefunden,  der  auch  der  Oberberghauptmann
v.  Velsen  beiwohnte.  Das  Ergebnis  der  Besprechung  war  für
die  Arbeiter  recht  geringfügig.  Zur  Frage  der  Einigungsä
  m  t  e  r  erklärte  der  Minister,  er  wolle  erst  die  Meinung  der
Arbeitgeber  hören,  bevor  er  ein  Urteil  über  den  eingereichten
Entwurf  eines  Einigungsamtes  abgebe.  Die  Löhne  seien
mit  Kriegsbeginn  zwar  gesunken,  in  letzter  Zeit  aber  wieder
im  Steigen  begriffen.  Allerdings  wären  die  Lebensmittelpreise
stärker  gestiegen,  es  dürfte  aber  nach  den  bisherigen  Erfahrungen ­
  mit  einer  weiteren  Lohnzunahme  gerechnet  werden.  Die
Lohnsteigerung  finde  jedoch  ihre  Grenze  in  der  zur  Zeit  sehr
verminderten  Leistungsfähigkeit  der  Werke.  Ein  Zwang  zu
Ueber  schichten  dürfe  nicht  ausgeübt  werden,  zumal  die
Bergarbeiter  die  Einsicht  zeigten,  daß  der  Bedarf  an  Kohle,  Erz
usw.  während  des  Krieges  gedeckt  werden  müsse.
Ueber  die  Beschwerde  der  Eingabe  von  Saarabien  hatte  der
Minister  durch  die  Bergämter  Untersuchungen  anstellen  lassen.
Die  Vertreter  der  Bergarbeiterverbände  erhielten  hierauf  die
Einladung,  am  27.  5.  1916  im  Konferenzsaal  des  Ministeriums
den  Bericht  über  die  Untersuchungen  entgegenzunehmen.  Oberbergrat ­
  H  e  n  s  e  trug  die  Ermittelungen  der  Revierämter  vor,
was  6V2  Stunden  in  Anspruch  nahm.  Leider  war  das  Ergebnis
dieser  großen  Umfrage  für  die  Arbeiter  auch  nur  gering.  Die
Revierbeamten  hatten  es  sich  leicht  gemacht,  die  Wahrheit  iiber
die  erhobenen  Beschwerden  zu  ermitteln.  Sie  hatten  nur  die
angeschuldigten  Werksbeamten  und  Zechenvertreter  vernommen,
nicht  aber  die  Arbeiter.  Natürlich  hatten  die  Werksbeamten
die  ihnen  zum  Vorwurf  gemachten  Lohnabzüge,  Gedingekürzungen ­
  und  Zwangsmaßregeln  abgestritten  oder  als  ganz  bedeutungslos ­
  hingestellt.  Unbestreitbare  Lohnkürzungen  wurden
von  den  Zechenvertretern  als  Folge  des  Wagenmangels  hingestellt, ­
  der  Zwang  zu  Ueberschichten  und  die  rigorosen  Bestrafungen ­
  wurden  bestritten.  In  einigen  Punkten  hatte  aber  die
Untersuchungsmethode  der  Kgl.  Revierbeamten  doch  die  Wahrheit ­
  -unserer  Beschwerden  ermittelt  und  den  Minister  zum  Einschreiten ­
  veranlaßt.  Gegen  das  Wagenkippen  zum  Zwecke  des
Nachfüllens  ungenügend  gefüllter  Wagen  hat  sich  der  Minister
in  einem  Erlaß  an  die  Bergbehörde  gewandt  und  das  Wagenkippen ­
  als  ungesetzlich  verboten.  Des  weiteren  hat  der  Minister
-  veranlaßt  durch  die  vielen  Klagen  der  oberschlesischen  Bergarbeiter ­
  über  schlechte  Behandlung  —  an  das  Oberbergamt  in
            
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