Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

61

Breslau  einen  Erlaß  gerichtet.  Der  Minister  spricht  sich  darin
gegen  die  unwürdige  Behandlung  der  Arbeiter  aus  und  weist
das  Oberbergamt  an.  die  zuständigen  Kontrollbeamten  davon
zu  unterrichten.

Ablehnung  der  Einignngsämter  durch  die  Werksbesitzer.
Am  3'1.  März  1915  hatten  die  Vertreter  der  Verbände  eine
Besprechung  beim  Minister  für  Handel  und  Gewerbe,  Herrn
Dr.  Sydow,  wo  dieser  mitteilte,  daß  die  Werksbesitzer  nicht  für
die  Einigungsämter  zu  bewegen  seien.  Um  wenigstens  einige
Schritte  vorwärts  zu  kommen,  gab  Herr  Dr.  Sydow  an  die
Oberbergämter  eine  Verordnung  heraus,  welche  er  den  Vertretern ­
  der  Bergarbeiter  zur  Kenntnis  brachte,  deren  hauptsächlichster ­
  Inhalt  besagt:
1.  Tie  Oberbergämter  sollen  dahin  wirken,  daß  bei  Verlegung
der  Schichtzeit,  Einlegung  von  Feierschichten  oder  Beschäftigung ­
  von  Gefangenen,  namentlich  auch  bei  Streitigkeiten
in  der  Lohnfrage  die  Arbeiterausschüsse  vorher  ausreichend
gehört  werden.
2.  Bei  den  Bestrebungen  der  Werke  zur  Vermehrung  der  Produktion ­
  während  der  Kriegszeit  sollen  die  geplanten  Maßnahmen ­
  vorher  mit  den  Arbeiterausschüssen  gründlich  besprochen ­
  und  ihre  Einwendungen  und  Anregungen  nach
Möglichkeit  beachtet  und  berücksichtigt  werden.
3.  Die  Oberbergämter  und  Bergrevierbeamten  sollen  bei  Differenzen ­
  schon  dann  vermittelnd  eingreifen,  wenn  sie  nur  von
einer  Seite  der  Beteiligten  angerufen  werden.  Sind  die
Differenzen  zwischen  den  streitenden  Parteien  so  ernster
Natur,  daß  eventuell  Streiks  und  Aussperrungen  entstehen
können,  so  sollen  die  Oberbergämter  und  Bergrevierbeamten
auch  unaufgefordert  vermittelnd  eingreifen.

Berlin,  den  10.  Februar  1916.
An  den  Herrn  Stellvertreter  des  Reichskanzlers,  Se.  Exzellenz
Herrn  Dr.  Delbrück,  Berlin.
Als  Vertreter  der  unterzeichneten  Bergarbeiter  -  Organisationen ­
  erlauben  wir  uns,  Ew.  Exzellenz  folgendes  zu  unterbreiten: ­

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.