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Werksherren gegenüber den Forderungen der Bergarbeiter auf
Teuerungszulage gestellt haben, d. h. sie darüber zu unterrichten,
wo Lohnzulagen gemacht worden sind. Verbietet man uns aber,
in Mitgliederversammlungen dieses zu tun, so wird sich baldigst
eine Erregung der Bergarbeiter bemächtigen, da sie doch wissen
wollen, welche Antworten von den Werksverwaltungen auf die
Forderungen der Arbeiterausschüsse gegeben worden sind. Wir
senden Ihnen deshalb das Schreiben der Polizeiverwaltung zur
Kenntnisnahme ein und ersuchen um Anweisung an die in Be
tracht kommenden Stellen, daß in Mitgliederversammlungen
auch' über Lohnfragen gesprochen werden darf.
In der Hoffnung auf baldige und günstige Antwort zeichnet
mit hochachtungsvollem Glückauf!
Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.
Darauf lief folgende Antwort ein:
Münster, den 24. Juli 1916.
An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.
Wie mehrfach mitgeteilt, steht das Generalkommando nicht auf
dem Standpunkte, daß eine Versammlung zu versagen sei, weil Lohn-
und Arbeiterfragen in ihr besprochen werden sollen. Dieser Stand
punkt ist' dem Herrn Regierungspräsidenten mitgeteilt worden und wird
gleichzeitig der Polizeiverwaltung in Buer noch einmal eröffnet
werden.
Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos für den
Chef des Stabes: Steffen, Hauptmann.
Eine bessere Regelung der Brotverteilung und die Ausgabe
einheitlicher Brotkarten erstreben nachfolgende Eingaben:
Bochum, den 10. Mai 1916.
An Se. Exzellenz, den Herrn Regierungspräsidenten Kruse,
Düsseldorf.
Schon öfters ist uns seitens unserer Mitglieder (der Berg
arbeiter) Beschwerde darüber zugegangen, daß die Zechen zwar
für eine halbe Schicht (vierstündige Ueberschicht) eine Zusatz
anweisung für ein halbes Pfund Brot ausgeben, wenn die Berg
leute aber außer ihren regelmäßigen Schichten noch eine volle
Schicht (achtstündige Nebenschicht) verfahren, bekommen sie diese
Brotkarte teils gar nicht, teils wird ihnen nur eine solche von
einem halben Pfund dafür ausgehändigt.