83
Bochum, bett 18. Juni 1915.
An die Herren Regierungspräsidenten von Arnsberg,
Düsseldorf und Münster.
Der ergebenst unterzeichnete Verband erlaubt sich, die
Herren Regierungsp,'äsidenten aus einen Uebelstand aufmerk
sam zu machen, weliper bei Ausgabe von Brotmarken an die
Ueberschichten verfahrenden Arbeiter auf den rheinisch-westfäli
schen Zechen vorhanden ist und die Arbeiter sehr beunruhigt.
Die Beschwerden von Arbeitern sind bisher von den Zechen un
beachtet geblieben, weshalb wir die Herren Regierungspräsi
denten ebenso höflich als dringend um tunlichst baldige Abhilfe
bitten.
Es arbeiten viele Arbeiter nicht auf den Zechen, die zum Re
gierungsbezirk ihres Wohnortes gehören. Die von den Zechen
für verfahrene Ueberschichten an die Arbeiter besonders ausge
händigten Brotkarten gelten aber laut Aufdruck nur in den
Orten des Regierungsbezirkes, zu welchem die Zeche gehört, von
der die Brotkarten ausgegeben werden. Die Brotkarten können
also nur bei Bäckern und in Geschäften umgesetzt werden, welche
nicht im Wohnort der auswärts arbeitenden Bergleute wohnen.
Dazu kommt, daß die meisten Brotkarten für eine halbe Ueber-
schicht zum Bezüge von einem halben Pfund Brot berechtigen.
Will der Arbeiter nun in dem Orte, wo die Brotkarte gültig ist,
bei einen: Bäcker oder in einem Geschäft Brot entnehmen, so gibt
man Mengen von einem halben Pfund oder auch einem Pfund
gar nicht ab. Viele Arbeiter haben auch gar keine Gelegenheit,
einen Bäcker usw. aufzusuchen, ehe sie nach Hause fahren oder
gehen, weil auf ihrem Wege nach dem Bahnhof oder nach dem
Wohnort gar kein Bäcker oder Brotgeschäft sich befindet.
Die Brotkarten im Wohnort des Arbeiters umzusetzen, geht
aber aus den oben angeführten Gründen nicht. Die Brotkarten
verfallen also, sind wertlos. Dieser Zustand bringt den Ar
beitern und ihren Familien viel Aerger und Verdruß, weshalb
wir dringend um Abhilfe dahingehend bitten, daß für das In
dustriegebiet von den Arbeitgebern einheitliche Brotmarken an
Ueberschichten leistende Arbeiter zur Ausgabe gelangen, welche
in allen drei Regierungsbezirken Geltung haben und bei Bäckern
oder Geschäften umgesetzt werden können.
Einer recht baldigen Regelung dieser Angelegenheit im vor
stehenden Sinne entgegensehend, zeichnet
Verband der Bergarbeiter Deutschlands:
Die vorstehenden Eingaben hatten den gewünschten Erfolg.
6*