Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Bochum, bett 18. Juni 1915. 
An die Herren Regierungspräsidenten von Arnsberg, 
Düsseldorf und Münster. 
Der ergebenst unterzeichnete Verband erlaubt sich, die 
Herren Regierungsp,'äsidenten aus einen Uebelstand aufmerk 
sam zu machen, weliper bei Ausgabe von Brotmarken an die 
Ueberschichten verfahrenden Arbeiter auf den rheinisch-westfäli 
schen Zechen vorhanden ist und die Arbeiter sehr beunruhigt. 
Die Beschwerden von Arbeitern sind bisher von den Zechen un 
beachtet geblieben, weshalb wir die Herren Regierungspräsi 
denten ebenso höflich als dringend um tunlichst baldige Abhilfe 
bitten. 
Es arbeiten viele Arbeiter nicht auf den Zechen, die zum Re 
gierungsbezirk ihres Wohnortes gehören. Die von den Zechen 
für verfahrene Ueberschichten an die Arbeiter besonders ausge 
händigten Brotkarten gelten aber laut Aufdruck nur in den 
Orten des Regierungsbezirkes, zu welchem die Zeche gehört, von 
der die Brotkarten ausgegeben werden. Die Brotkarten können 
also nur bei Bäckern und in Geschäften umgesetzt werden, welche 
nicht im Wohnort der auswärts arbeitenden Bergleute wohnen. 
Dazu kommt, daß die meisten Brotkarten für eine halbe Ueber- 
schicht zum Bezüge von einem halben Pfund Brot berechtigen. 
Will der Arbeiter nun in dem Orte, wo die Brotkarte gültig ist, 
bei einen: Bäcker oder in einem Geschäft Brot entnehmen, so gibt 
man Mengen von einem halben Pfund oder auch einem Pfund 
gar nicht ab. Viele Arbeiter haben auch gar keine Gelegenheit, 
einen Bäcker usw. aufzusuchen, ehe sie nach Hause fahren oder 
gehen, weil auf ihrem Wege nach dem Bahnhof oder nach dem 
Wohnort gar kein Bäcker oder Brotgeschäft sich befindet. 
Die Brotkarten im Wohnort des Arbeiters umzusetzen, geht 
aber aus den oben angeführten Gründen nicht. Die Brotkarten 
verfallen also, sind wertlos. Dieser Zustand bringt den Ar 
beitern und ihren Familien viel Aerger und Verdruß, weshalb 
wir dringend um Abhilfe dahingehend bitten, daß für das In 
dustriegebiet von den Arbeitgebern einheitliche Brotmarken an 
Ueberschichten leistende Arbeiter zur Ausgabe gelangen, welche 
in allen drei Regierungsbezirken Geltung haben und bei Bäckern 
oder Geschäften umgesetzt werden können. 
Einer recht baldigen Regelung dieser Angelegenheit im vor 
stehenden Sinne entgegensehend, zeichnet 
Verband der Bergarbeiter Deutschlands: 
Die vorstehenden Eingaben hatten den gewünschten Erfolg. 
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