Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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gäbe der Zechenverwaltung bei Entlohnung nach Leistung im Gedinge 
die Ausländer den gewährten Schichtlohn nicht erreicht hätten. Seit 
dem 2g. September d. I. nehmen die unterirdischen Arbeiter wie auch 
die einheimischen Arbeiter desselben Grades an dem Kohlengedinge in 
der Weise teil, daß man ihnen einen gewissen Prozentsatz des Hauer- 
lohnes bewilligt,. Dieser Prozentsatz richtet sich nach der Geschicklich 
keit und der Leistung des Schleppers und wird von den Beamten im 
Einvernehmen mit den Hauern festgesetzt, er beträgt 60 bis 80 Prozent. 
Der Grundsatz, daß die Löhne der einheimischen und ausländischen 
Arbeiter bei gleicher Leistung gleich sind, ist demnach jetzt im allge 
meinen durchgeführt. Die Kohlengedinge sind nicht herabgese^t, son 
dern in der letzten Zeit erhöht worden. Die Beschäftigung der frag 
lichen Arbeiter ist daher nicht benutzt worden, um einen Lohndruck 
auszuüben, wie denn die ausländischen Arbeiter die gleiche Behand 
lung wie die einheimischen bei der Entlohnung erfahren. 
. . . Die verdienten Löhne betragen jetzt 4 bis 5 Mark und dar 
über je Schicht. Nach der Lohnstatistik für das dritte Viertel des Ka 
lenderjahres 1915 betrug der verdiente reine Lohn der Kohlenhauer 
im Bergrevier Süd-Bochum 6,64 Mk. je Schicht. 60—80 Prozent da 
von machen 3,9 bis 5,3 Mk. aus. Es ergibt sich also, daß die aus 
ländischen Arbeiter jetzt die gleichen Lohnbezüge wie ihre einheimischen 
Arbeitskameraden erhalten. König!. Oberbergamt." 
* * * 
Essen - Ruhr, den 10. September 1915. 
An Herrn Generalleutnant von Bitter, Hochwohlgeboren, Münster. 
Euer Hochwohlgeboren! 
Euer Hochwohlgeboren hatten vor einiger Zeit die Güte, mir 
eine Unterredung über die Beschäftigung von Kriegsgefangenen im 
Bergbau zu gewähren und drückten dabei den Wunsch aus, ich möchte 
Ihnen evtl, mir zu Ohren kommende Beschwerden unmittelbar zur 
Kenntnis bringen. Ich komme diesem Wunsche nach, indem ich Ihnen 
nachstehend den Inhalt eines vom 1. September d. I. datierten Briefes 
auszugsweise mitteile. 
Auf Zeche Barmen bei Sprockhövel, Kreis Hagen, sind etwa 
hundert Kriegsgefangene (Franzosen) beschäftigt. Etwa 10 Mann 
davon haben sich geweigert, Zechenarbeit zu leisten. Landarbeit wollten 
sie sehr gern machen. Auf Grund dieser Weigerung hat man diese 
Leute, wie inir mein Gewährsmann mitteilt, sieben Tage bei Wasser 
und Brot eingesperrt. Als diese sieben Tage um waren, hat man die 
Leute wieder gefragt, ob sie jetzt arbeiten wollten, und als sie abermals 
erklärien, nicht auf der Zeche, wohl aber auf dem Lande arbeiten zu 
wollen, sind sie abermals sieben Tage — und zwar in einem Keller —■ 
eingesperrt worden. In diesem Gelaß sollen überdies äußerst men 
schenunwürdige Zustände herrschen, so daß die Gesundheit der Ge 
fangenen sehr gefährdet sei. 
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