Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Zeit  mehrfach  Klagen  über  niedrige  Löhne,  schlechte  Behandlung
und  ungenügende  Beköstigung  zugegangen.
Nach  den  uns  gemachten  Mitteilungen  sollen  die  russischen
Arbeiter  80  Prozent  des  von  ihren  deutschen  Kameraden  verdienten ­
  Lohnes  erhalten.  Diese  Vereinbarung  ist  jedoch  seitens
der  benannten  Zechenverwaltung  nicht  immer  eingehalten  worden,
wie  aus  den  im  August  an  die  russischen  Arbeiter  gezahlten
Löhnen  hervorgeht.  Es  wurden  Löhne  gezahlt  an  Verheiratete
von  2,70  bis  5,20  Mark.  Dem  russischen  Arbeiter  Isaak  Böhm
wurde  von  seinen  deutschen  Kameraden,  mit  denen  er  zusammen
arbeitete,  gesagt,  sie  verdienten  diesen  Monat  gut,  gemeint  war
der  Monat  August,  bei  80  Prozent  bekäme  er  6  Mark  pro  Schichte
Am  Lohntag  erhielt  Böhm  jedoch  nur  2,70  Mark  pro  Schicht.
Böhm  ist  26  Jahre  alt,  verheiratet  und  hat  zwei  Kinder.
Von  dem  russischen  Arbeiter  Brockmann  wird  uns  mitgeteilt, ­
  daß  dieser  ebenfalls  nur  2,70  Mark  pro  Schicht  erhalten
habe,  während  sein  deutscher  Kamerad  6,60  Mark  verdient  hätte.
Aehnliche  Fälle  sind  uns  noch  mehr  mitgeteilt  worden.  Von
dem  verdienten  Lohn  wird  den  verheirateten  Arbeitern  ein  Teil
zur  Unterstützung  ihrer  in  der  Heimat  verbliebenen  Familien
einbehalten  und  nach  dort  gesandt.  Außerdem  wird  für  Menage
1,80  Mark  und  für  Schlafgeld  20  Ps.  pro  Tag  berechnet  und  vom
Lohn  in  Abzug  gebracht.
Reicht  der  eben  angeführte  Lohn  noch  nicht  einmal  aus  zur
Unterstützung  der  Angehörigen,  für  Menage  und  Schlafgeld,  so
kann  erst  recht  keine  Rede  davon  sein,  für  Wäsche  und  Kleidung
zu  sorgen.  Trotzdem  sind  die  russischen  Arbeiter  nach  §  4  der
Hausordnung  ihres  Unterkunftsraumes  verpflichtet,  jeden
Samstag  für  reine  Wäsche  zu  sorgen,  andernfalls  sie  in  Strafe
genommen  werden.
Was  die  Behandlung  anbetrifft,  so  haben  Steiger  Wolf  und
der  Betriebsführer  von  Prinzregent  zu  Klagen  Anlaß  gegeben.
Als  ein  russischer  Arbeiter  bei  Steiger  Wolf  in  höflichem  Tone
am  Schalter  vorsprach,  es  fehle  ihm  eine  Schicht,  er  habe  10
Schichten  verfahren  und  nur  9  seien  ihm  angerechnet  worden,
tagte  Wolf:  „Mach,  daß  du  weg  kommst,  ich  spreche  nicht  mit
Juden."  AIs  der  Arbeiter  sich  nicht  abweisen  ließ,  kam  Steiger
Wolf  aus  der  Steigerstube,  packte  den  Arbeiter  an  der  Brust  und
stieß  ihn  zurück.  In  einem  anderen  Falle  kam,  ein  russischer
Arbeiter,  nachdem  er  24  Schichten  verfahren  hatte,  zu  dem  Betriebsführer ­
  und  bat  diesen  um  Vorschuß.  Anstatt  Vorschuß  zu
geben,  steckte  der  Betriebsführer  den  Arbeiter  zur  Tür  hinaus
und  trat  mit  dem  Fuß  nach  ihm.
Auch  wird,  wie  eingangs  erwähnt,  über  ungenügende  Beköstigung ­
  geklagt.  So  sollen  die  russischen  Arbeiter  in  letzter
            
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