VII. Reichtum und sein Gebrauch.
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sisches Beispiel: ein großer Jurist hat fünf oder sechs Millionen
Dollar einer öffentlichen Bücherei in Neuyork hinterlassen — einer
Einrichtung, die so außerordentlich notwendig ist, daß die Nicht
realisierung dieser Stiftung direkt als ein Unglück erscheint. Er
ist nun seit Jahren tot; das Testament aber wurde infolge eines
Formfehlers für ungültig erklärt, obgleich an den Absichten des
Erblassers nicht der geringste Zweifel sein kann. Das Ganze
ist eine traurige Travestie auf die Torheit derjenigen, die Millionen
besitzen, welche ihnen selbst von keinerlei Nutzen und von denen
sie sich doch nicht bis zu ihrem Ende zu trennen vermögen.
Peter Cooper, Pratt aus Baltimore und Pratt aus Brooklyn, sowie
andere zeigen die rechte Art von Männern, welche man sich zum
Beispiel nehmen sollte: sie verteilten ihren Überfluß schon wäh
rend ihres Lebens.
Die dritte und einzig edle Art für den Gebrauch von Reich
tum ist die folgende: Man sehe Reichtum als ein geheiligt an
vertrautes Pfand an, das von demjenigen, in dessen Hände es
floß, für die höchsten Güter des Volkes zu verwenden ist. Der
Mensch lebt nicht vom Brot allein, und fünf oder zehn Prozent
mehr Einkommen, über Tausende zersplittert, würde wenig oder
gar nichts Gutes zur Folge haben. Zu einem großen Fond gehäuft
und dann ähnlich verwendet, wie Cooper sein Geld für das Cooper-
Institut verwendete, begründet es etwas, das ganze Geschlechter
überdauert. Es dient zur Erziehung des Geistes, zur höheren
Bildung der Menschen. Es versieht den Armen, sobald er es nur
wünscht, mit einer Leiter, vermittelst der er emporzuklimmen ver
mag; 'dagegen ist es unnütz, Leuten helfen zu wollen, die sich selbst
nicht helfen wollen oder können. Man kann niemanden eine
Leiter hinaufstoßen; es sei denn, daß er den Willen besitzt, auch
aus eigenen Kräften ein wenig zu klettern. Sonst fällt er, wenn
man ihn losläßt, wieder herunter und nur zu seinem eigenen
Schaden. Deshalb wiederhole ich hier, was ich schon öfter gesagt:
der Tag ist nahe — ja wir erkennen bereits seinen Anbruch
— an welchem der Besitzer von Millionen brach 1 liegenden, ihm
frei zur Verfügung stehenden Reichtums, in Unehren sterben wird.
Selbstverständlich spreche ich nicht von dem Geschäftsmanne, der
sein Kapital nicht aus seinem Geschäfte nehmen darf; denn dieses