Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

I 
Post des 
Orig.-Tarifes 
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XLIX. Literarische und Kuustgegenstände. 
T a r i f m ä s s i P e Benennung 
16 
Medaillen, Gemälde mit Uhrwerken, wenn 
selbe als Nebenbestandtheil zu betrachten 
sind, frei. 
Kalender frei. 
Anmerkung : Von der Zollfreiheit für Bilder sind alle 
solche Gegenstände ausgeschlossen, bei welchen die darauf 
angebrachten Bilder oder Gemälde nur als Ausschmückung, 
beziehentlich als Nebensache zu betrachten, und welche 
demgemäss nicht lediglich als Bilder, sondern angenschein- 
' lieh auch zu anderen Zwecken vei-wendbar sind. Zu sol 
chen Gegenständen gehören beispielsweise: gemalte, litho- 
graphirte, mit eingebrannten Photographien versehene, 
bedruckte etc. Waaren aus Glas, Porzellan, Steingut, Thon, 
Stein, Holz und anderen Schnitzstoifen, Papier. Pappmasse, 
Metallen etc., wie Geßsse, Geschirre, Deckel, Pfeifenköpfe, 
Täfelchen und Plättchen zu Brochen und anderem Schmuck, 
Lichtschirme, Tischplatten, Fliesen, Buchzeichen, Brief 
papier u. dgl. Nur Glasmalereien, welche lediglich als 
Gegenstände der Kunst in die allgemeine Kategorie der 
Gemälde (gemalten Bilder in Gel, Pastell etc.) fallen, wer 
den durch den Umstand, dass sie auch noch zu einem an 
deren Gebrauche, z. B. zu Fenstern. Verwendung finden, 
nicht zollpflichtig. Kunstsachen, welche zu Kunstaus 
stellungen oder für landesherrliche oder sonstige öffentliche 
Kunst-Institute und Sammlungen, auch andere Gegenstände, 
welche für Bibliotheken und andere wissenschaftliche 
Sammlungen öffentlicher Anstalten , ingleichen Naturalien, 
welche für wissenschaftliche Sammlungen eingehen; alter- 
thümliche Gegenstände (Antiken, Antiquitäten!, wenn ihre 
Beschaffenheit darüber keinen Zweifel lässt, dass ihr Werth 
hauptsächlich nur in ihrem Alter liegt und sie sich zu 
keinem anderen Zwecke und Gebrauche als zu Sammlungen 
eignen, worden nach dem Tarifsgesetz. § 9, zollfrei behandelt. 
ln der Atinfuhr frei. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
22 
Belgien. 
Kunstgegonstände und Gegenstände für Samm 
lungen frei 
Hierunter sind namentlich begriifen: Gemälde 
aller Art, Bleistift- und Federzeichnungen 
u. 8. w., Statuen von Metall in jeder Grösse, 
Statuen von Marmor, Alabaster, Stein, 
Gyps, Cement, Muster naturgeschichtlicher 
Gegenstände, photographische Proben, un- 
eingerahmt, numismatische Gegenstände, 
Manuscripte, Waffen, Rüstungen und andere 
Gegenstände von einer gewissen Antiqui 
tät, u. 8. w. 
Erzeugnisse der Bucbdruckerkunst; Bücher und 
andere Druck- und Lithographiewerke, Land 
karten, Stiche aller Art, ohne Rahmen, 
Älusikalien (gestochene) u. s. w. frei. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Bücher, Zeitschriften und Noten mit gedrucktem 
und gechriebenem Texte, ohne oder mit 
Bildern, welche auf den Text sich beziehen 
und zugleich diesem entweder einverleibt 
oder mit demselben eingebunden, eingehef 
tet oder paginirt sind, frei.
	        
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