fullscreen: Die Kaufkraft des Geldes

Einfluß der Depositenumlaufsmittel auf die Gleichung usw. 
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pital Darleihen gemacht werden, tritt Insolvenz ein. Es droht Unzuläng* 
lichkeit in Barmitteln, wenn die Gewährung von Darlehen nicht im Ver 
hältnis zu den Barmitteln stattfindet. Insolvenz ist unausbleiblich, wenn 
die den Kreditoren (Aktieninhaber nicht inbegriffen) gegenüber einge 
gangenen Verbindlichkeiten von dem Aktivbestand nicht mehr gedeckt 
werden, so daß es der Bank unmöglich ist, ihre Schulden zu bezahlen. Un 
zulänglichkeit an Barmitteln tritt ein, wenn die zur Verfügung stehenden 
tatsächlichen Barmittel für die Anforderungen des Augenblicks nicht zu 
reichend sind und die Bank außerstande ist, auf Verlangen ihre Schulden 
sofort zu bezahlen, selbst wenn sich die Gesamtaktiva der Bank mit ihren 
Verbindlichkeiten auf völlig gleicher Höhe befindet. 
Je niedriger das Wertverhältnis der Ansprüche der Aktionäre zu dem 
Werte der Verbindlichkeiten an andere Personen, desto größer ist die 
Gefahr der Insolvenz; je geringer das Verhältnis des Kassenbestandes 
zu den auf Verlangen sofort zahlbaren Verbindlichkeiten, desto größer 
ist das Risiko der Unzulänglichkeit an Bargeld. Mit anderen Worten: 
die Hauptschutzwehr gegen eine Insolvenz besteht in einem großen Kapital 
und Überschuß, während die Hauptschutzwehr gegen eine Unzulänglich 
keit an Barmitteln große Barreserven sind. Die eigentliche Insolvenz 
Vann bei jedwedem Geschäftsunternehmen Vorkommen. Von Unzu 
länglichkeit an Barmitteln werden besonders die Banken betroffen, deren 
Funktion es ist, Noten und Depositen einzulösen. 
Illustrieren wir die „Unzulänglichkeit an Barmitteln“. In unserer 
letzten Bankabrechnung befand sich eine Reserve von $ 140,000 in bar und 
$200,000 Forderungsverbindlichkeiten (Depositen und Noten). Den Di 
rektoren der Bank können der Reservefonds als zu hoch oder die Darlehen 
als zu niedrig erscheinen. Sie können dann ihre den Kontoinhabern in 
Form von Bargeld, Noten und Depositen gewährten Anleihen so erweitern, 
bis die Kassenreserve vielleicht auf $40,000 reduziert und die den Deponenten 
und Noteninhabern gegenüber eingegangene Schuld auf $ 300,000 erhöht 
worden ist. Wenn ein Deponent oder Noteninhaber unter solchen Umständen 
$ 50,000 in bar verlangt, so erweist sich eine sofortige Auszahlung dieser 
Summe als unmöglich. Allerdings sind die Aktiven den Verbindlichkeiten 
noch immer gleich. Hinter den geforderten $ 50,000 befindet sich der volle 
Wert; abmachungsgemäß sollen aber die Deponenten und Noteninhaber in 
Geld und auf Verlangen sofort bezahlt werden. Wenn dies in dem Depositen - 
vertrage nicht festgelegt wäre, könnte die Bank die von ihren Debitoren er 
haltenen Schuldscheine auf ihre Gläubiger übertragen und somit den an sie 
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