Einfluß der Depositenumlaufsmittel auf die Gleichung usw.
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pital Darleihen gemacht werden, tritt Insolvenz ein. Es droht Unzuläng*
lichkeit in Barmitteln, wenn die Gewährung von Darlehen nicht im Ver
hältnis zu den Barmitteln stattfindet. Insolvenz ist unausbleiblich, wenn
die den Kreditoren (Aktieninhaber nicht inbegriffen) gegenüber einge
gangenen Verbindlichkeiten von dem Aktivbestand nicht mehr gedeckt
werden, so daß es der Bank unmöglich ist, ihre Schulden zu bezahlen. Un
zulänglichkeit an Barmitteln tritt ein, wenn die zur Verfügung stehenden
tatsächlichen Barmittel für die Anforderungen des Augenblicks nicht zu
reichend sind und die Bank außerstande ist, auf Verlangen ihre Schulden
sofort zu bezahlen, selbst wenn sich die Gesamtaktiva der Bank mit ihren
Verbindlichkeiten auf völlig gleicher Höhe befindet.
Je niedriger das Wertverhältnis der Ansprüche der Aktionäre zu dem
Werte der Verbindlichkeiten an andere Personen, desto größer ist die
Gefahr der Insolvenz; je geringer das Verhältnis des Kassenbestandes
zu den auf Verlangen sofort zahlbaren Verbindlichkeiten, desto größer
ist das Risiko der Unzulänglichkeit an Bargeld. Mit anderen Worten:
die Hauptschutzwehr gegen eine Insolvenz besteht in einem großen Kapital
und Überschuß, während die Hauptschutzwehr gegen eine Unzulänglich
keit an Barmitteln große Barreserven sind. Die eigentliche Insolvenz
Vann bei jedwedem Geschäftsunternehmen Vorkommen. Von Unzu
länglichkeit an Barmitteln werden besonders die Banken betroffen, deren
Funktion es ist, Noten und Depositen einzulösen.
Illustrieren wir die „Unzulänglichkeit an Barmitteln“. In unserer
letzten Bankabrechnung befand sich eine Reserve von $ 140,000 in bar und
$200,000 Forderungsverbindlichkeiten (Depositen und Noten). Den Di
rektoren der Bank können der Reservefonds als zu hoch oder die Darlehen
als zu niedrig erscheinen. Sie können dann ihre den Kontoinhabern in
Form von Bargeld, Noten und Depositen gewährten Anleihen so erweitern,
bis die Kassenreserve vielleicht auf $40,000 reduziert und die den Deponenten
und Noteninhabern gegenüber eingegangene Schuld auf $ 300,000 erhöht
worden ist. Wenn ein Deponent oder Noteninhaber unter solchen Umständen
$ 50,000 in bar verlangt, so erweist sich eine sofortige Auszahlung dieser
Summe als unmöglich. Allerdings sind die Aktiven den Verbindlichkeiten
noch immer gleich. Hinter den geforderten $ 50,000 befindet sich der volle
Wert; abmachungsgemäß sollen aber die Deponenten und Noteninhaber in
Geld und auf Verlangen sofort bezahlt werden. Wenn dies in dem Depositen -
vertrage nicht festgelegt wäre, könnte die Bank die von ihren Debitoren er
haltenen Schuldscheine auf ihre Gläubiger übertragen und somit den an sie
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