Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Fünfter Te l. Verkehr. III. Eisenbahnen. 
leicht sogar den h e r v o r r a g e n d st e n, an der Entscheidung verleihen. So 
kann dieselbe unter den konkreten politischen Umständen in dem einen Lande 
für, in dem anderen gegen Staatsbahnen ausfallen, weil in jenem es sich um ent 
sprechende Stärkung des Einflusses der Regierung handelt oder von einer solchen 
Besorgnisse nicht gehegt werden, während in dem andern Lande gerade das Entgegen 
gesetzte eintritt. Auch politische Schattenseiten des Konzessionswesens sind nicht 
zu verkennen. 
Der spezifisch sozialpolitische Standpunkt, welcher das Nichtaufkommenlassen 
großer mächtiger Erwerbsgesellschaften (deren Macht übrigens durch die staatliche 
Regulierung beschränkt ist), die bewußte „Einengung des Gebiets privatwirtschaftlicher 
Spekulation" und die „Vermehrung des öffentlichen gegenüber dem privaten 
Eigentum" anstrebt, ist erklärlicherweise für diejenigen, welche denselben etwa 
teilen, gleichfalls ein in die Wagschale fallendes Motiv für das Staatsbahnsystem. 
3. Verwaltung und Betrieb der Eisenbahnen. 
Von Alfred von der Leyen. 
von der Leyen, Eisenbahnpolitik. In: Handwörterbuch der Staatswissenschasten. 
Herausgegeben von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 3. Bd. Jena, Gustav Fischer, 
1909. <5. 861—862. 
Die Verwaltung und der Betrieb der Eisenbahnen erfolgt unter dem Staats 
bahnsystem durch staatliche Behörden, Staatsbeamte und Arbeiter, bei den Privat 
bahnen durch die Organe der Gesellschaft. Die Beamten müssen zur Wahrnehmung 
ihrer Geschäfte befähigt sein. Auch die Privatbahnen dürfen nur solche Betriebs 
beamte anstellen, die ihre Befähigung nachgewiesen haben, und so weit ist ihre 
Anstellung von der Genehmigung der Regierung abhängig zu machen. Bei Ein 
führung des Staatsbahnsystems hat man es vielfach für bedenklich erachtet, daß 
die Zahl der Staatsbeamten vermehrt und der politische Einfluß der Regierung 
zu sehr verstärkt werde. Wenn dies in der Tat ein Bedenken gegen das Staats 
bahnsystem wäre, so erscheint es noch viel bedenklicher, daß die großen Privat 
bahnen durch ihr Beamtenpersonal gegen den Staat wirken können; denn die 
meist nur auf Zeit angestellten Privatbahnbeamten sind viel abhängiger als die 
lebenslänglich auf Grund gesetzlicher Vorschriften angestellten Staatsbeamten. 
Die Verwaltung ist so zu führen, daß allen berechtigten Bedürfnissen des 
Personen- und Güterverkehrs Genüge geleistet wird. Hiernach ist der Zugverkehr 
einzurichten, sind die Fahrpläne auszustellen, die Preise im Personen- und Güter 
verkehr zu bemessen. Um dieser Aufgabe zu genügen, wird die Eisenbahn mit dem 
öffentlichen Leben, mit Handel und Verkehr tunlichst Fühlung halten müssen, die 
Äußerungen der Presse zu beachten, Beschwerden schnell und sorgfältig zu prüfen 
haben. 
Ein besonders wichtiger Zweig der Eisenbahnverwaltung sind die Tarife 
für Personen- und Güterbeförderung. Die Hauptgrundsätze der 
Eisenbahntarifpolitik gehen dahin, daß den Eisenbahnen völlige Freiheit 
bei Bemessung der Beförderungspreise nicht gegeben werden darf. Dies würde 
grobe Mißbräuche zur Folge haben, insbesondere der persönlichen Begünstigung 
des einen auf Kosten und zum Schaden des andern Vorschub leisten. Der oberste 
Grundsatz der Tarifpolitik wird also sein müssen, die Öffentlichkeit und die 
gleichmäßige Geltung der Tarife für jedermann sicherzustellen, einerlei, 
welches Eisenbahnsystem das herrschende ist; ferner eine möglichste Einfachheit,
	        
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