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Fünfter Te l. Verkehr. III. Eisenbahnen.
leicht sogar den h e r v o r r a g e n d st e n, an der Entscheidung verleihen. So
kann dieselbe unter den konkreten politischen Umständen in dem einen Lande
für, in dem anderen gegen Staatsbahnen ausfallen, weil in jenem es sich um ent
sprechende Stärkung des Einflusses der Regierung handelt oder von einer solchen
Besorgnisse nicht gehegt werden, während in dem andern Lande gerade das Entgegen
gesetzte eintritt. Auch politische Schattenseiten des Konzessionswesens sind nicht
zu verkennen.
Der spezifisch sozialpolitische Standpunkt, welcher das Nichtaufkommenlassen
großer mächtiger Erwerbsgesellschaften (deren Macht übrigens durch die staatliche
Regulierung beschränkt ist), die bewußte „Einengung des Gebiets privatwirtschaftlicher
Spekulation" und die „Vermehrung des öffentlichen gegenüber dem privaten
Eigentum" anstrebt, ist erklärlicherweise für diejenigen, welche denselben etwa
teilen, gleichfalls ein in die Wagschale fallendes Motiv für das Staatsbahnsystem.
3. Verwaltung und Betrieb der Eisenbahnen.
Von Alfred von der Leyen.
von der Leyen, Eisenbahnpolitik. In: Handwörterbuch der Staatswissenschasten.
Herausgegeben von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 3. Bd. Jena, Gustav Fischer,
1909. <5. 861—862.
Die Verwaltung und der Betrieb der Eisenbahnen erfolgt unter dem Staats
bahnsystem durch staatliche Behörden, Staatsbeamte und Arbeiter, bei den Privat
bahnen durch die Organe der Gesellschaft. Die Beamten müssen zur Wahrnehmung
ihrer Geschäfte befähigt sein. Auch die Privatbahnen dürfen nur solche Betriebs
beamte anstellen, die ihre Befähigung nachgewiesen haben, und so weit ist ihre
Anstellung von der Genehmigung der Regierung abhängig zu machen. Bei Ein
führung des Staatsbahnsystems hat man es vielfach für bedenklich erachtet, daß
die Zahl der Staatsbeamten vermehrt und der politische Einfluß der Regierung
zu sehr verstärkt werde. Wenn dies in der Tat ein Bedenken gegen das Staats
bahnsystem wäre, so erscheint es noch viel bedenklicher, daß die großen Privat
bahnen durch ihr Beamtenpersonal gegen den Staat wirken können; denn die
meist nur auf Zeit angestellten Privatbahnbeamten sind viel abhängiger als die
lebenslänglich auf Grund gesetzlicher Vorschriften angestellten Staatsbeamten.
Die Verwaltung ist so zu führen, daß allen berechtigten Bedürfnissen des
Personen- und Güterverkehrs Genüge geleistet wird. Hiernach ist der Zugverkehr
einzurichten, sind die Fahrpläne auszustellen, die Preise im Personen- und Güter
verkehr zu bemessen. Um dieser Aufgabe zu genügen, wird die Eisenbahn mit dem
öffentlichen Leben, mit Handel und Verkehr tunlichst Fühlung halten müssen, die
Äußerungen der Presse zu beachten, Beschwerden schnell und sorgfältig zu prüfen
haben.
Ein besonders wichtiger Zweig der Eisenbahnverwaltung sind die Tarife
für Personen- und Güterbeförderung. Die Hauptgrundsätze der
Eisenbahntarifpolitik gehen dahin, daß den Eisenbahnen völlige Freiheit
bei Bemessung der Beförderungspreise nicht gegeben werden darf. Dies würde
grobe Mißbräuche zur Folge haben, insbesondere der persönlichen Begünstigung
des einen auf Kosten und zum Schaden des andern Vorschub leisten. Der oberste
Grundsatz der Tarifpolitik wird also sein müssen, die Öffentlichkeit und die
gleichmäßige Geltung der Tarife für jedermann sicherzustellen, einerlei,
welches Eisenbahnsystem das herrschende ist; ferner eine möglichste Einfachheit,