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Fünfter Teil. Verkehr. III. Eisenbahnen.
bis zu einem in menschlichen Dingen unvermeidbaren Vollkommenheitsfehler wirksam
werden. Daß die Titres der bestehenden Privatbahnen der Spekulation ein Material
bieten, wird nur derjenige als Argument betrachten, welcher die Spekulation prinzipiell
verwirft: es berühren übrigens die Kursschwankungen der bei einem guten
Konzessionssysteme wohlfundierten Eisenbahnpapiere den ernsten Kapitalisten wenig,
und dieselben sind im Entgegenhalte zu den so zahlreichen Konjunkturen, welche
Staatspapiere betreffen, im großen Durchschnitte — sehr wenig Staaten ausgenommen
— kaum als wesentlich belangreicher zu erweisen.
Andererseits glaubt man zuweilen die Kapitalbeschaffung von seiten des Staats
als eine günstigere bezeichnen zu können. Dies trifft jedoch allgemein nicht zu, vielmehr
ist hier alles relativ. Gegenüber einem Staate mit zerrütteten Finanzen kann
die Verzinsung von Prioritätsobligationen und Aktien aus den eigenen Erträgen der
Bahnen größere Sicherheit bieten, und Privatbahnen, von welchen das feststeht oder
angenommen wird, werden da folglich zu einem niedrigeren Zinsfüße Kapitalien beschaffen
als dem gleichzeitigen des Staatskredits. Bei Staaten von ausgezeichneten
Finanzverhältnissen wird das Umgekehrte der Fall sein; hier werden Staatspapiere,
wenigstens in der Regel, einen besseren Kurs erzielen als gleichverzinsliche Bahneffekten
von augenblicklich gleicher Sicherheit. Auch bietet die Staatsgarantie von
Privatbahnen, indem sie das Risiko bei denselben äußersten Falles jenem des Kredits
an den garantierenden Staat gleichstellt, das Mittel, den Kurs der Eisenbahneffekten
mindestens auf das gleiche Niveau mit dem der Staatspapiere zu stellen. So liegt
zuletzt eine guucstio facti vor, welche bei Zerrüttung der Staatsfinanzen wegen erheblich
günstigerer Kapitalbeschaffung durch Privatgesellschaften sogar zur Wahl des
Privatbahnwesens zwingen kann.
4. Kosten und Beschaffenheit der Anlageund der Betriebsleistungen.
Für die Jugendzeit des Eisenbahnwesens wird in dem Punkte den
Privatbahnen zufolge des ganzen Charakters privater Unternehmungstätigkeit im
Gegensatze zu schwerer beweglichen, bureaukratischen staatlichen Administrationen wohl
eine gewisse Überlegenheit nicht abzusprechen sein; ein Moment, das gegenwärtig bei
der vorgeschrittenen Ausbildung der Bau- und Betriebstechnik, der allgemeinen Vertrautheit
mit der Natur des Eisenbahnwesens und den eingetretenen Reformen in der
Staatsverwaltung natürlich nicht mehr von entscheidender Bedeutung ist.
Die zuweilen gehörte Ansicht, daß Privatbahnen (um des schnöden Gewinns
wegen) unsolider bauen und betreiben, also namentlich an Sicherheit den Staatsbahnen
nachstehen, setzt mangelhafte polizeiliche Regelung und mangelnde Pflichterfüllung
der Aufsichtsorgane voraus, hat folglich nichts mit dem Systeme an sich zu
tun. Dasselbe gilt von unlauterer Erhöhung der A n l a g e k o st e n durch ungebührliche
Zwischengewinne bei einzelnen Privatbahnen.
Weitverbreitet ist die Meinung, daß insbesondere die Kostendes Betriebs
sich bei Staatsbahnen wegen der einheitlichen Verwaltung großer geschlossener Netze
niedriger stellen als bei den zahlreichen kleineren Privatbahnen. Dies trifft wieder
nur bei uneinsichtig gehandhabtem Konzessionswesen, bei Zersplitterung des Netzes in
eine Menge von Privatverwaltungen, zu. Wenn man geglaubt hat, die diversen Abmachungen
über direkte Verkehre, wechselseitige Benützung von Betriebsmitteln rc.,
Konferenzen über Fahrpläne und Verbände, Abrechnungen gemeinsamer Einnahmen,
Ersätze u. dgl. erhöhen die Kosten des Privatbahnbetriebs in beträchtlichem Maße, so
ist das übertrieben, denn es müssen nahezu die nämlichen Arbeiten bei einer Mehrheit
von Staatsbahndirektionen (wenngleich äußerlich weniger sichtbar) Platz greifen, wenn
genaue Rechnung geführt werden soll.
Die Organisation der Staatsbahnverwaltung, insbesondere in einem großen
Staate, kann auch unökonomisch und sachlich mangelhaft sein.