220 XVIII. Was für Tarife würde ich aufstellen,
Eine plötzliche Reduktion von mehr als die Hälfte des auf
erlegten Zolles ist nicht allein nicht zulässig, sondern geradezu
gefährlich.
4. Gegenseitigkeit ist, nach vorliegenden Tatsachen zu urteilen, das
beste, um unseren ausländischen Handel auszudehnen; diese
Politik sollte deshalb wieder aufgenommen werden.
5. Die Prämie auf einheimisch erzeugten Zucker sollte bis auf
weiteres nicht fallen gelassen werden, denn es ist noch keines
wegs erwiesen, ob die Zuckerrübe und der Sorghumzucker
uns doch am Ende nicht in die Lage bringen werden, unseren
einheimischen Bedarf unter günstigen Bedingungen selbst zu
decken.
6. Wolle, die wir nicht zu Hause erzeugen können und die doch
für Mischungen notwendig ist, sollte von jeder Abgabe frei sein.
7. Kunstgegenstände aller Art sollten frei sein, weil sie ja doch
früher oder später den öffentlichen Institutionen zugute kommen.
8. Nachdem der Tarif festgesetzt, sollte jede weitere Tarifgesetz
gebung bis zu jedem zweiten Jahre nach vorgenommenem Zen
sus ruhen, es sei denn, daß, wie gerade jetzt, ein Fehlbetrag im
Staatshaushalt und eine gesunde Politik besondere Einnahmen
von solchen Einfuhrartikeln notwendig machen, wie es die von
außerordentlich reichen Leuten gebrauchten Luxusartikel sind;
dagegen sollten unter keinen Umständen die notwendigen Le
bensmittel der armen Leute besteuert werden.
So würde mein Tarif zugunsten der bedrückten Volksmassen
aussehen, so zum Nutzen derer, die ein einfaches und unbemer
kenswertes Leben führen. Weder Schutzzöllner noch Freihändler
als solche, könnten etwas dagegen einwenden, da ein solcher
.Tarif bestimmt ist — nicht durch das Interesse einer der be
stehenden Parteien, sondern einzig und allein durch die Rück
sicht auf die fiskalischen Einnahmen und nach dem Grundsatz,
daß es im großen und ganzen zum Besten des Volkes geschieht
— Abgaben von ausländischen Luxusgegenständen der besonders
Reichen zu erheben.
So gehandhabt, würde der Tarif tatsächlich von unserem Partei-