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In Effektenform, das heißt durch Übernahme von An-
leihen und Obligationen, gewährten amerikanische Banken
und Bankiers in der Zeit vom Dawes-Abkommen bis zum
l. Dezember 1925 Kredite an die folgenden deutschen
Länder, Kommunen und Erwerbsgesellschaften:
ı, An Länder:
Bayern ... 2 nn HH®
Bremen . .
Hessen -
Oldenburg
2. Kommunen:
Berlin... . 4.
München. ....0.0.00.. 4
Württembergische Kommunen
Düsseldorf . .. 0.0.0.0...
Die Kreise des Saargebiets -
Badische Kommunen .. ..-.
Saarbrücken . ....
Heidelbers
15
8,7 »”„
8,8
6
4
3° a
11/ 2 »
3 Gemeinwirtschaftliche Erwerbs-
gesellschaften:
Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt . . . 25
Sächsische Werke ......-.-.--.. 15
Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke 10
Raiffeisenbank . . . - 10
Elektrowerke ... - , MT:
Rhein-Main-Donau A.-G. .... 6
Hamburger Elektrizitätswerke . . . - 4
4 PrivatwirtschaftlicheErwerbs-
resellschaften:
Thyssen & Co. A.-G. +. 0.00000000404
Friedrich Krupp A.-G. +. 0.0.0040 4
Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft .
Siemens & Halske A.-G. . . + +04
Hanielsche Handelsgesellschaft m.b.H. .
Rudolph Karstadt AG 00 »„ „
Der Zinsfuß der genannten Anleihen und Obligationen
beträgt in der Regel 7%, docn liegt der Emissionskurs
meistens so weit unter pari, daß sich eine tatsächliche Ver-
zinsung von 7!/: % ergibt.
Außerdem wurden 40 Millionen Reichsmark Aktien der
Deutschen Bank und 6,25 Millionen Reichsmark Aktien der
Deutsch-Atlantischen Telegraphengesellschaft in New York
antergebracht.