Object: Kameralwissenschaften und vergleichende Betriebswirtschaftslehre

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jeweiligen steuerlichen Leistungen heranziehen wolle, die 
dort obwaltenden Ertragskräfte kennen müsse, um nicht fehl 
zu gehen. Es ist außerordentlich interessant, bei ‚den Ka- 
meralisten gelegentlich Ausführungen über gewerbliche Kal- 
kulationen nicht zur Belehrung der Gewerbetreibenden son- 
dern nur zum Zwecke der Steuerveranlagung anzutreffen. 
Die klare Herausarbeitung dieser Dreiteilung ist nun 
aber nicht von Anfang an vorhanden gewesen. 
Zwar bewegten sich die Gedankengänge der Kamera- 
listen immer, wenn auch mit verschiedenem Schwergewicht, 
auf diesen drei Gebieten, und die Benennung der Hallenser 
Professur bringt dies ja auch deutlich zum Ausdruck. 
Während aber noch bei dem ersten Akademiker Gasser 
Oekonomisches und Polizeyliches, d. h. also Privatwirt- 
schaftliches und Wirtschaftspolitisches ungegliedert neben- 
einander steht, ist es erst sein Frankfurter Kollege Dithmar 
gewesen, der die Dreigliederung klar begründet und in 
seiner „Einleitung“ streng durchgeführt hat. 
Diese Systematik bildet die erste Frucht der akademi- 
schen Pflege. 
Von nun an wird die Dreigliederung nicht mehr ver- 
lassen. Ja, sie ist sogar für die durch Karl Rau später 
vorgenommene Gliederung der Nationalökonomie vorbild- 
lich geworden. Auch diese zeigt bis auf den heutigen Tag 
eine Dreiteilung, und die Stellung der Finanzwissenschaft 
dort als drittes Glied, die sich nur in Deutschland so 
durchgesetzt hat, ist unmittelbare Folge der alten Kameral- 
gliederung. 
Die Frage der Dreiteilung ist nun aber noch aus einem 
anderen Grunde bedeutsam. 
Sie beweist, daß die in der späteren deutschen National- 
Ökonomie üblich gewordene abfällige Beurteilung der Ka- 
meralisten als reine Regalisten bezw, Fiskalisten oder als 
reine Privatökonomen bezw. Technologen nicht richtig sein 
kann.
	        
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