Object: Der deutsche Zollverein

Ordnungen wurde bestimmt, daß solche mit Ausnahme von dring 
lichen Fällen nur in gemeinsamem Einverständnisse stattfinden 
könnten. Und ;u diesem Behufe wie überhaupt zur Besprechung der 
gemeinschaftlichen Vereinsangelegenheiten sollte jährlich ein General- 
kongreß zusammentreten, bestehend aus zwei bayrischen und zwei 
württembergischen Bevollmächtigten und einein wechselsweise von 
den beiden Staaten zu ernennenden Direktor. Die Salzregale 
blieben bestehen. Konsumtionsabgaben, die auf inländische Genuß- 
und Verbrauchsgegenstände gelegt waren, konnten von jedem der 
beiden Staaten ohne Zuziehung des andern von den gleichen Artikeln 
erhoben werden, die aus einem nicht zum Verein gehörigen Staate 
oder aus dem andern Vereinslande stammten. Da beide Staaten 
verschiedene Gewichts- und Maßsysteme hatten — die gemeinsame 
Münze war der Gulden zu 60 Kreuzer zu 4 Pferttt. im 52 Va Gulden 
fuße — 500 gr Silber — so legte man das bayrische Gewicht 
und Maß zu Grunde. 
Diesem Vertrage traten alsbald die beiden hohenzollernschen 
Fürstentümer bei. Jon weiteren Verlauf des Jahres stellten die 
bayrischen Kammern den neuen Zolltarif und die Zollordnung 
fest, so daß mit dem Beginn des Jahres l82st der Verein ins 
Leben treten konnte. König Ludwig war stolz auf sein Merk 
und rühmte sich darum gern später, daß er der Begründer 
des Deutschen Zollvereins sei. Zweifellos sind aber darüber die 
Verdienste Wilhelms von Württemberg nicht zu vergessen. Und 
dann mußte man doch zugestehen, daß die Hauptpunkte der Ver 
fassung dieses Zollvereins schon in Preußen und den mit ihm ver 
einigten Staaten Anwendung gefunden hatten: getrennte Zollver 
waltung unter gegenseitiger Kontrolle, Verteilung der Einkünfte nach 
der Kopfzahl, Grenzzölle und Packhöfe. 
Was man in München sowohl als in Stuttgart bei der Be 
gründung des Vereins wohl empfunden und weshalb man die 
benachbarten Staaten wiederholt und unter so vielem Entgegen 
kommen eingeladen hatte, das war der Grundfehler des Vereins, 
nämlich daß er zu klein war. Der kleinere Staat Württemberg
	        
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