Full text : München als Industriestadt

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betriebe.  In  Bayern  war  unter  dem  Zusammenwirken  eigentümlicher ­
  Umstände  das  Braurecht  landesherrliches  Regal  geworden ­
  und  wurde  entweder  nur  von  Fall  zu  Fall  „gnadenweise“ ­
  als  Lehen  vergeben  unter  Befolgung  des  Satzes  „Kunst
erbt  nicht“  oder  es  wurde  wie  das  Brauen  von  „weißem
Weizenbier“  ausschließlich  in  eigener  landesfürstlicher  Regie
betrieben.  Selbst  im  Besitze  zahlreicher  Brauereien  hatten
Bayerns  Flerrscher  ein  sehr  konkretes  Interesse  an  dem  guten
Zustande  der  Brauerei  und  es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß
gerade  die  Blüte  der  damaligen  Bierbrauereibetriebe  in  Norddeutschland ­
  für  sie  vorbildlich  gewesen  ist,  auch  in  ihren  Landen ­
  diesen  Nahrungszweig  auf  eine  gleich  hohe  Stufe  zu  heben.
Es  war  gewissermaßen  ein  geschichtlich  entscheidender  Moment, ­
  als  der  kurfürstliche  Hof,  der  bei  dem  mangelhaften
Zustande  des  derzeitigen  Brauwesens  in  München  seinen  Bierbedarf ­
  aus  Norddeutschland  und  Sachsen  bezog,  sich  entschloß,
im  Jahre  1614  einen  „Ainbecker“  Braumeister  kommen  zu
lassen,  um  selbst  im  eigenen  Hofbräuhause,  das  schon  1589
gegründet  worden  war  und  nur  für  den  Bedarf  des  Hofes
braute,  Bier  nach  „Ainpöckischer“  Art  brauen  zu  lassen.  Diese
Art  des  Bieres  gilt  heute  als  der  Urtypus  des  Münchener
Bieres.  Von  dieser  Zeit  an  beginnt  für  das  bayerische  und
speziell  für  das  Münchener  Braugewerbe  ein  rascher  Aufschwung, ­
  wenn  auch  festgestellt  werden  muß,  daß  diese  Entwicklung ­
  schwer  erkämpft  wurde;  denn  mehr  als  jede  andere
Industrie  war  die  Braunahrung  gebunden  in  altem  zopfigen
Herkommen,  gefesselt  durch  Biertaxe,  durch  Zwangswirte  und
eine  brauberechtigte  Bürgerschaft,  welche  den  Geldbeutel  wohl
noch  offen  hielt,  das  Brauen  aber  längst  nicht  mehr  verstand.
Die  kräftige  Entwicklung  des  Münchener  Braugewerbes  datiert
erst  aus  der  zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts.  Sie  beginnt
erst  mit  der  befreiend  wirkenden  Gewerbegesetzgebung  und
dem  Zeitpunkt,  indem  das  untergärige  Münchener  Brauverfahren ­
  entstand  und  aus  dem  Handwerk  die  Industrie  hervorging. ­
  Der  Mann,  der  in  dieser  Zeit  mit  genialem  Blick
die  technischen  Fortschritte  der  damals  schon  hochstehenden
englischen  Brauerei  für  seine  Münchener  Braukunst  nutzbar
gemacht  hat,  war  Gabriel  Sedlmayr,  der  Sohn  einer  Mün-
            
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