Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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auch  über  einen  Salzzoll,  und  doch  durften  Zölle  schon  seit  der  Merovingerzeit
  nicht  von  jedem  Grundbesitzer,  sondern  nur  vom  Könige
oder  nur  mit  königlicher  Genehmigung  errichtet  werden 1 .  Keinenfalls
ergeben  die  Urkunden  I,  3  und  4,  daß  die  Agilolfinger  nur  als  Oberflächenbesitzer ­
  über  die  Bergwerke  verfügen.
Die  Urkunde  2  vom  5.  Januar  77S  enthält  eine  Schenkung  Karls
des  Großen  an  das  Kloster  zu  Hersfeld.  Diese,  eine  der  vielen
Schenkungsurkunden  der  Kaiser  zu  Gunsten  des  vorgenannten  Klosters ­
 2 ,  beweist,  daß  in  der  königlichen  Stadt  Salzungen  Salinen  betrieben ­
  wurden,  und  daß  die  Betreiber  dem  Kaiser  Abgaben  zu  zahlen
haben.  Einen  Beweis  gegen  die  Regalität  der  Bergwerke  liefert  jene
Urkunde  also  nicht.
Die  Urkunden  5,  6  und  7  enthalten  Schenkungen  ideeller  Anteile
an  Salinen  durch  Privatpersonen.  Da  die  Urkunden,  vollständig,  aber
in  der  umgekehrten  Reihenfolge  wie  bei  Böhlau,  von  Jung  p.  121,
122  seiner  Streitschrift  de  jure  salinarum  aus  den  Antiquitates  Fuldenses
  aufgeführt,  auch  mit  keinem  Worte  erwähnen,  daß  die  Geschenkgeber ­
  ideelle  Besitzer  der  Stellen  gewesen  sind,  wo  die  Quellen  hervorsprudeln, ­
  so  erweisen  jene  Urkunden  nicht  die  Zugehörigkeit  der
Salinen  zum  Grund  und  Boden.  Solche  Urkunden,  nach  welchen
ideelle  Teile  von  Salzwerken  oder  auch  Pfannen,  Ofen  und  dergleichen
von  Privatpersonen  besessen  sind,  finden  sich  aus  jener  Zeit  außer  den
von  Böhlau  aufgeführten  noch  sonst  häufig 3 .  Im  Gegensätze  zur  Annahme ­
  eines  Bergregals  stehen  sie  nach  dem  Angeführten  nicht,  da
dieses  keineswegs  ausschließt,  daß  der  Regalherr  sein  Eigentum  an
den  Salinen  sich  nutzbar  macht,  indem  er  Privatpersonen  den  Betrieb
gegen  Abgaben  gestattet.  Daß  dies  keine  unbegründete  Hypothese
auch  für  die  Salzwerke  ist,  erfahren  wir  aus  den  Verhältnissen  der
Salinen  um  Reichenhall.  Denn  bei  diesen  sind  zahlreiche  ideelle  Teile
an  einzelnen  Brunnen  oder  Pfannstädten  und  Siedehäusern  schon  im
8.  Jahrhundert  im  Besitze  von  Privatpersonen 4  gewesen  und  von  diesen
der  Geistlichkeit  geschenkt  worden.  Die  Salinen  um  Reichenhall  stan-1

  Waitz  II  532  ff,  548  ff.  Falke,  Geschichte  des  deutschen  Zollvereins  S.  I  ft.,
63  ff.
2  Wencks  Urkundenbuch  zum  und  im  3.  Teile  der  hessischen  Landesgeschichte, ­
  Frankfurt  und  Leipzig  1803,  führt  deren  etwa  dreißig  auf.
8  Vgl.  v.  Koch-Sternfeld  II  57,  117  ff-,  126  ff,  146,  151  a.  a.  O.,  außerdem
Juvavia,  Anhang  p.  42  seq.,  wo  zahlreiche  Privatpersonen  aufgeführt  sind,  welche
Anteile  (portiones)  an  Salinen  und  „virgas“  verschenken.
1  Juvavia  p.  41  seq.
            
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