Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Verleihung oder wahrscheinlicher Bestätigung einer früheren Verleihung 
von Salzwerken im Admonttale bringt Juvavia Anhang p. 2x5, wo es 
in der Urkunde Heinrich II. vom 7. Dezember 1005 heißt; 
„juris nostri predium Admunta dictum . . . iubensi ecclesiae . . . 
siae .... donando firmamus cum .... patellis sc. patella- 
riisque locis.“ 
Durch die Urkunde 16 1 vom 16. April 952 bestätigt Otto I. dem 
von seiner Mutter auf seines Vaters Besitzungen gegründeten Kloster 
Poelde teils von ihm selbst, teils von anderen gemachte Schenkungen, 
darunter in Frankenhusen unum mansum et duas putchas. Daß diese 
putchae von einem Privaten herrührten, dem sie als Zubehör zur Ober 
fläche gehörten, dürfte unwahrscheinlich sein. Denn die Salinen in 
Frankenhausen gehörten, worauf schon v. Koch II S. 70 hinweist, den 
Thüringern, wurden sodann von den Franken erobert, kamen also nach 
dem salisch-fränkischen Rechte in das Eigentum der Frankenkönige, 
welche später über die einzelnen Teile jener Salinen in freigiebiger 
Weise zu Gunsten der Geistlichkeit verfügten. Dies ergibt z. B. auch 
die Schenkungsurkunde 1 2 König Ottos III. vom 30. November 995, in 
der dieser einige Pfannstellen in Frankenhausen dem Kloster zu Memm- 
leben verlieh. 
In der Urkunde 17 3 vom 1. Januar 958 überträgt Kaiser Otto I. 
auf Anrufen des Abtes von Fulda einem gewissen Rudolf mehrere 
Ortschaften, darunter auch Brachowa . . . und dimidiam partem arrae 
in Brachowa, ubi sal coquitur. Diese Ortschaften wie jene Hälfte an 
der Salzstelle in Brachau gehörten vorher lehensweise zu Fulda. Wie 
dies gekommen ist, habe ich aus dem Werke von Schöttgen und 
Kreißig nicht ermittelt; doch dürfte gewiß sein, daß Fulda jene Gegen 
stände vom Kaiser zu Lehen hatte; denn sonst hätte doch der Kaiser 
diese nicht dem Rudolf zu übertragen nötig gehabt, noch überhaupt 
übertragen können. Fulda besaß noch viele andere Regalien, so das 
Markt-, Münz- und Zollrecht 4 und hatte auch viele Salzstellen durch 
die Kaiser erhalten 5 . Keinenfalls ergibt die Urkunde, daß Fulda als 
Grundbesitzerin von Brachau dort Salz gewinnen durfte. Einmal wäre 
1 In Leuckfelds Antiquitates Poeldenses, Wolfenbüttel p. 707, S. 18, 19 ab 
gedruckt. 
3 Wenck, Hessische Landesgeschichte III, Urkundenbuch S. 38. 
3 Schoettgenii et Kreyssigii, Dipll. et scriptores historiae Germaniae medii 
aevi tom. I, Altenburg 1753, p. 18. 
4 p. 23 bei Schoettgen et Kreyssig. 
5 Corpus traditionum Fuldensium von Schannat, Lipsiae 1724, p. 8, 9 seq.
	        
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