Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Die  Urkunde  77  vom  Jahre  1162  beweist  die  Richtigkeit  der  für
die  Lüneburger  Saline  oben  zur  Urkunde  45  aufgestellten  Behauptungen. ­
  Der  Inhalt  ist  der  folgende:
Von  den  50  Siedehäusern  in  Lüneburg  hat  eines,  Berding  genannt,
ausnahmsweise  das  Recht,  so  viel  Sülze  aus  dem  gemeinschaftlichen
Sood  zu  beziehen,  wie  in  ihm  gesotten  werden  konnte.  Der  Berding
gehörte  mehreren,  meist  geistlichen  Herren  gemeinschaftlich.  Diese
baten  den  Herzog,  daß  er  gestattete,  an  Stelle  des  Berding  drei  Häuser ­
  zu  errichten,  in  jedem  Hause  drei  Pfannen  aufzustellen,  und  daß
jedem  dieser  Häuser  in  jeder  Woche  <S l / 2  Unze  Sülze  zugeteilt  würden. ­
  Diese  Bitte  erfüllte  der  Herzog  gegen  hundert  Mark  reinen  Silbers ­
  und  zwar,  wie  er  bemerkt  „de  bona  nostra  voluntate“  h
Die  Urkunde  77a  betrifft  den  Verkauf  eines  Siedehauses  an  der
Saline  zu  Sülz  in  Mecklenburg  durch  das  Kloster  Dargun  an  den
Rostocker  Bürger  Arnold  Kopmann.  Das  Kloster  Dargun  hat  das
Siedehaus,  wie  zu  Urkunde  75  ausgeführt  ist,  vom  Regalherrn  erhalten.
Kopmann  hat  das  Siedehaus  dem  Kloster  Bergen  letztwillig  zugewendet,
welches  einen  Teil  der  aus  diesem  Hause  von  dessen  Betreibern  zu
leistenden  Abgaben  später  wiederum  an  das  Kloster  Dargun  zurückverkaufte. ­
  In  der  betreffenden  Urkunde 1  2  heißt  es;
„quod  nos  (das  Kloster  Bergen)  annuum  censum  salis  nostri
videlicet  lastonis,  quem  in  sulta  juxta  Marlow  singulis  annis
habere  solebamus  de  domo  illo,  quam  Arnoldus  beate  memorie
dictus  Copmann  sub  annuo  censu  quondam  a  fratribus  habuit
Dargunensibus.  “
Man  wird  hierbei  zu  beachten  haben,  daß  die  Besitzer  der  Siedehäuser ­
  die  Salzgewinnung  nicht  persönlich,  sondern  damals  meist  durch
Plörige  betreiben  ließen,  welche  ihnen  von  jedem  Siedehause  jährlich
gewisse  Mengen  Salzes  liefern  mußten.
Die  Urkunde  78  vom  Jahre  1273 3  betrifft  wiederum  die  Saline  zu
Lüneburg.  Der  Herzog  von  Braunschweig  hatte  einen  neuen  Salzbrunnen ­
  graben  lassen.  Ob  dies  auf  seiner  eigenen  Privatbesitzung  in
der  ihm  allodial  und  erblich  gehörigen  Stadt  Lüneburg  geschah  oder
nicht,  verschweigt  die  Urkunde,  mit  Recht,  weil  der  Herzog  sein  Recht,
dies  zu  tun,  nicht  aus  seiner  etwaigen  Eigenschaft  als  Oberflächenbesitzer, ­
  sondern  nur  aus  der  des  Regalinhabers  herleiten  konnte.  Das
1  Bei  Jung,  Sylloge  documentorum  pro  salina  Luneburgensis  p.  78.
2  No.  XXXV  in  den  Mecklenburgischen  Jahrbüchern  XI  279.
3  ln  Jung,  Sylloge  documentorum  p.  83—85.
            
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