Alt-Rigas gewerbliches Leben.
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Hess sich ihr altes Recht, Hier zu brauen, nur ungern nehmen und
noch 1519, als es längst ein Amt berufsmässiger Bierbrauer gab,
klagte man darüber, dass vielfach insgeheim gebraut werde „ttichi
aliene in huesen, sunder ok y7t kellereit tind boden^^.
I^as Kuthaus, auch Haus der Wurstmacher (domus fartoriim)
genannt, ausserhalb der Stadt belegen, war das Schlachthaus. Das
\ ieh wurde im Kuthause geschlachtet und das Fleisch in den
Scharren verkauft. Das erstere Geschäft besorgten die Küter, das
letztere die Knochenhauer. Im Aufträge des Knochenhauers schlach
teten die Küter und weideten das Vieh aus, wobei in der Regel
die Eingeweide ihnen gegen einen bestimmten Preis überlassen
wurden. Ein eigenes Amt bildeten sie nicht, sondern standen im
Dienste der Knochenhauer, wenn auch vermuthlich in freierer Stellung
als die sonstigen Gesellen. Dass sie in Riga gleichzeitig als Wurst
macher auftreten, deutet auf eine gewisse Selbständigkeit. Im Kut
hause, das zum städtischen Eigenthum gehörte, befand sich ein
Kessel mit einem Raumgehalte von drei Tonnen. Aus seiner Über
lassung an die Gewerbetreibenden zog die Stadt im 15. Jahrhunderte
eine Einnahme von drei Mark jährlich, später von 10 Mark, die in
halbjährlichen Terminen zu entrichten waren. Ob für die Benutzung
•íes Schlachthauses ein Zwang bestand, bleibe dahingestellt. In
Lübeck z. B. hatten die Knochenhauer das Recht ein oder zwei
Schafe wöchentlich in ihren eigenen Behausungen schlachten zu
dürfen, doch nur für den eigenen Bedarf. Das Fleisch, das sie ver
kaufen wollten, musste im Kuthause geschlachtet sein. Auf diese
Weise gewinnt die Vorstellung Raum, dass auf diesem gleichzeitig
mne Art Fleischschau stattfand. In Reval war dies sicher der
Hall. Hier, sowie in Lübeck und Hamburg, lassen sich Kuthäuser
nachweisen, in letzterem sogar zwei*.
Der Herstellung dep Leders dienten die Cierberhäuser, von
denen vier namhaft gemacht werden: eins vor der Schalpforte,
eins vor der Sandpforte, das (ierberhaus der Schuhmacher und
das der Beiter. Die beiden letzteren lagen bei einander am Rige-
flüsschen ^na der sandtpforten'*' und man darf alle drei in nicht
grosser Entfernung von einander vermuthen, wohl alle das ihnen
* Hodemann, Die älteren Zunfturkunden der Stadt Lüneburg, 1883. S. 42 — 53.
. * Wehrmann, Die älteren Lübeckischen Zunftrollen. 2. Aull., S. 267 ; Kopp-
mann a. a. O. i, S. XLII. O. Rüdiger, Hamburgs Schlachterei, Hamburger Nach
richten 1891 Nr. 223 — 225, G. Adler, Die Fleisch-Teuerungspolitik der deutschen
Städte 1893; K, Nübling, Ulm’s Fleischerei wesen im Mittelalter 1894.