Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Alt-Rigas gewerbliches Leben. 
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Hess sich ihr altes Recht, Hier zu brauen, nur ungern nehmen und 
noch 1519, als es längst ein Amt berufsmässiger Bierbrauer gab, 
klagte man darüber, dass vielfach insgeheim gebraut werde „ttichi 
aliene in huesen, sunder ok y7t kellereit tind boden^^. 
I^as Kuthaus, auch Haus der Wurstmacher (domus fartoriim) 
genannt, ausserhalb der Stadt belegen, war das Schlachthaus. Das 
\ ieh wurde im Kuthause geschlachtet und das Fleisch in den 
Scharren verkauft. Das erstere Geschäft besorgten die Küter, das 
letztere die Knochenhauer. Im Aufträge des Knochenhauers schlach 
teten die Küter und weideten das Vieh aus, wobei in der Regel 
die Eingeweide ihnen gegen einen bestimmten Preis überlassen 
wurden. Ein eigenes Amt bildeten sie nicht, sondern standen im 
Dienste der Knochenhauer, wenn auch vermuthlich in freierer Stellung 
als die sonstigen Gesellen. Dass sie in Riga gleichzeitig als Wurst 
macher auftreten, deutet auf eine gewisse Selbständigkeit. Im Kut 
hause, das zum städtischen Eigenthum gehörte, befand sich ein 
Kessel mit einem Raumgehalte von drei Tonnen. Aus seiner Über 
lassung an die Gewerbetreibenden zog die Stadt im 15. Jahrhunderte 
eine Einnahme von drei Mark jährlich, später von 10 Mark, die in 
halbjährlichen Terminen zu entrichten waren. Ob für die Benutzung 
•íes Schlachthauses ein Zwang bestand, bleibe dahingestellt. In 
Lübeck z. B. hatten die Knochenhauer das Recht ein oder zwei 
Schafe wöchentlich in ihren eigenen Behausungen schlachten zu 
dürfen, doch nur für den eigenen Bedarf. Das Fleisch, das sie ver 
kaufen wollten, musste im Kuthause geschlachtet sein. Auf diese 
Weise gewinnt die Vorstellung Raum, dass auf diesem gleichzeitig 
mne Art Fleischschau stattfand. In Reval war dies sicher der 
Hall. Hier, sowie in Lübeck und Hamburg, lassen sich Kuthäuser 
nachweisen, in letzterem sogar zwei*. 
Der Herstellung dep Leders dienten die Cierberhäuser, von 
denen vier namhaft gemacht werden: eins vor der Schalpforte, 
eins vor der Sandpforte, das (ierberhaus der Schuhmacher und 
das der Beiter. Die beiden letzteren lagen bei einander am Rige- 
flüsschen ^na der sandtpforten'*' und man darf alle drei in nicht 
grosser Entfernung von einander vermuthen, wohl alle das ihnen 
* Hodemann, Die älteren Zunfturkunden der Stadt Lüneburg, 1883. S. 42 — 53. 
. * Wehrmann, Die älteren Lübeckischen Zunftrollen. 2. Aull., S. 267 ; Kopp- 
mann a. a. O. i, S. XLII. O. Rüdiger, Hamburgs Schlachterei, Hamburger Nach 
richten 1891 Nr. 223 — 225, G. Adler, Die Fleisch-Teuerungspolitik der deutschen 
Städte 1893; K, Nübling, Ulm’s Fleischerei wesen im Mittelalter 1894.
	        
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