Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Kuttenberg in Böhmen die Bergwerke um Freiberg entdeckt, von wo 
aus der Bergbau im Erzgebirge zur Aufnahme gelangte 1 . Auch der 
Goldbergbau in Schlesien ist ursprünglich aller Wahrscheinlichkeit 
nach durch fränkische Bergleute eingerichtet worden, welche daher hospites 
in den schlesischen Urkunden genannt werden 2 . Von Sachsen aus scheint 
der Bergbau nach Böhmen und Ungarn weiter verpflanzt zu sein s . 
Schemnitz, die hochberühmte Bergstadt Ungarns, trägt nach einem 
sächsischen Flusse seinen Namen. Würde man für die Entwickelung 
des Bergbaues den umgekehrten Weg als den richtigeren ansehen und 
annehmen, daß der Bergbau von Osten her über Ungarn und Böhmen 
zu uns gekommen ist, würde man selbst mit Karsten 4 der ungarischen 
Bergstadt Schemnitz die Ehre beilegen, Deutschland seine Berggesetze 
gegeben zu haben, so dürfte gleichwohl die Einwirkung des Römischen 
Rechts nicht ausgeschlossen sein, da schon die Römer in Ungarn 
lebhaften Bergbau betrieben hatten 5 . Nimmt man mit Zycha, Ältestes 
Bergrecht, und v. Inama an, daß die mittelalterlichen Bergordnungen 
aus den deutschen Alpenländern herrühren, so bleibt die Sache immer 
die gleiche, da auch dort durch viele Jahrhunderte hindurch und weit 
ins Mittelalter römischer Bergbau bestanden hat 8 . 
Für die Ableitung der Grundsätze des deutschen Bergrechts aus dem 
Römischen Rechte dürfte noch die Erwägung sprechen, daß sich die gleichen 
Grundsätze des Bergrechts wie in Deutschland auch in England, Frankreich, 
Spanien, Portugal und Ungarn finden, woraus auf eine gemeinsame Quelle 
geschlossen werden muß. Achenbach 7 meint, daß deutsche Bergleute ihr 
heimisches Recht und insbesondere die auf deutschem Ursprünge beruhende 
Bergbaufreiheit mit sich ins Ausland getragen haben. Allein es dünkt 
wenig wahrscheinlich, daß sich die englischen und französischen Barone 
und Bischöfe auf ihren Besitzungen den lästigen Bergbau zugewanderter 
Bergarbeiter deshalb hätten gefallen lassen, weil in deren Heimat die 
Bergbaufreiheit Sitte gewesen ist. Die Ansicht Achenbachs möchte 
aber vollends dadurch widerlegt werden, daß in England, schon im Jahre 
1 Gurlt S. 20. Klotzsch S. 28 ff. 
2 Aemilius Steinbeck, Geschichte des schlesischen Bergbaues S. 93. E. Zivier, 
Geschichte des Bergregals in Schlesien, 1898, S. 7 ff. 
3 Achenbach, Deutsches Bergrecht S. 39 a. a. O. 
4 Das Bergregal S. 12. 
0 Hirschfeld, Untersuchungen auf dem Gebiete der Römischen Verwaltungs 
geschichte I 85. 
ö S. oben S. 23. A. Dopsch II 173!.; auch in Lothringen hat seit der Römer 
zeit Bergbau bestanden. A. Dopsch II 176. 
' Französisches Bergrecht S. 28.
	        
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