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Kuttenberg in Böhmen die Bergwerke um Freiberg entdeckt, von wo
aus der Bergbau im Erzgebirge zur Aufnahme gelangte 1 . Auch der
Goldbergbau in Schlesien ist ursprünglich aller Wahrscheinlichkeit
nach durch fränkische Bergleute eingerichtet worden, welche daher hospites
in den schlesischen Urkunden genannt werden 2 . Von Sachsen aus scheint
der Bergbau nach Böhmen und Ungarn weiter verpflanzt zu sein s .
Schemnitz, die hochberühmte Bergstadt Ungarns, trägt nach einem
sächsischen Flusse seinen Namen. Würde man für die Entwickelung
des Bergbaues den umgekehrten Weg als den richtigeren ansehen und
annehmen, daß der Bergbau von Osten her über Ungarn und Böhmen
zu uns gekommen ist, würde man selbst mit Karsten 4 der ungarischen
Bergstadt Schemnitz die Ehre beilegen, Deutschland seine Berggesetze
gegeben zu haben, so dürfte gleichwohl die Einwirkung des Römischen
Rechts nicht ausgeschlossen sein, da schon die Römer in Ungarn
lebhaften Bergbau betrieben hatten 5 . Nimmt man mit Zycha, Ältestes
Bergrecht, und v. Inama an, daß die mittelalterlichen Bergordnungen
aus den deutschen Alpenländern herrühren, so bleibt die Sache immer
die gleiche, da auch dort durch viele Jahrhunderte hindurch und weit
ins Mittelalter römischer Bergbau bestanden hat 8 .
Für die Ableitung der Grundsätze des deutschen Bergrechts aus dem
Römischen Rechte dürfte noch die Erwägung sprechen, daß sich die gleichen
Grundsätze des Bergrechts wie in Deutschland auch in England, Frankreich,
Spanien, Portugal und Ungarn finden, woraus auf eine gemeinsame Quelle
geschlossen werden muß. Achenbach 7 meint, daß deutsche Bergleute ihr
heimisches Recht und insbesondere die auf deutschem Ursprünge beruhende
Bergbaufreiheit mit sich ins Ausland getragen haben. Allein es dünkt
wenig wahrscheinlich, daß sich die englischen und französischen Barone
und Bischöfe auf ihren Besitzungen den lästigen Bergbau zugewanderter
Bergarbeiter deshalb hätten gefallen lassen, weil in deren Heimat die
Bergbaufreiheit Sitte gewesen ist. Die Ansicht Achenbachs möchte
aber vollends dadurch widerlegt werden, daß in England, schon im Jahre
1 Gurlt S. 20. Klotzsch S. 28 ff.
2 Aemilius Steinbeck, Geschichte des schlesischen Bergbaues S. 93. E. Zivier,
Geschichte des Bergregals in Schlesien, 1898, S. 7 ff.
3 Achenbach, Deutsches Bergrecht S. 39 a. a. O.
4 Das Bergregal S. 12.
0 Hirschfeld, Untersuchungen auf dem Gebiete der Römischen Verwaltungs
geschichte I 85.
ö S. oben S. 23. A. Dopsch II 173!.; auch in Lothringen hat seit der Römer
zeit Bergbau bestanden. A. Dopsch II 176.
' Französisches Bergrecht S. 28.