Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Kuttenberg  in  Böhmen  die  Bergwerke  um  Freiberg  entdeckt,  von  wo
aus  der  Bergbau  im  Erzgebirge  zur  Aufnahme  gelangte 1 .  Auch  der
Goldbergbau  in  Schlesien  ist  ursprünglich  aller  Wahrscheinlichkeit
nach  durch  fränkische  Bergleute  eingerichtet  worden,  welche  daher  hospites
in  den  schlesischen  Urkunden  genannt  werden 2 .  Von  Sachsen  aus  scheint
der  Bergbau  nach  Böhmen  und  Ungarn  weiter  verpflanzt  zu  sein s .
Schemnitz,  die  hochberühmte  Bergstadt  Ungarns,  trägt  nach  einem
sächsischen  Flusse  seinen  Namen.  Würde  man  für  die  Entwickelung
des  Bergbaues  den  umgekehrten  Weg  als  den  richtigeren  ansehen  und
annehmen,  daß  der  Bergbau  von  Osten  her  über  Ungarn  und  Böhmen
zu  uns  gekommen  ist,  würde  man  selbst  mit  Karsten 4  der  ungarischen
Bergstadt  Schemnitz  die  Ehre  beilegen,  Deutschland  seine  Berggesetze
gegeben  zu  haben,  so  dürfte  gleichwohl  die  Einwirkung  des  Römischen
Rechts  nicht  ausgeschlossen  sein,  da  schon  die  Römer  in  Ungarn
lebhaften  Bergbau  betrieben  hatten 5 .  Nimmt  man  mit  Zycha,  Ältestes
Bergrecht,  und  v.  Inama  an,  daß  die  mittelalterlichen  Bergordnungen
aus  den  deutschen  Alpenländern  herrühren,  so  bleibt  die  Sache  immer
die  gleiche,  da  auch  dort  durch  viele  Jahrhunderte  hindurch  und  weit
ins  Mittelalter  römischer  Bergbau  bestanden  hat 8 .
Für  die  Ableitung  der  Grundsätze  des  deutschen  Bergrechts  aus  dem
Römischen  Rechte  dürfte  noch  die  Erwägung  sprechen,  daß  sich  die  gleichen
Grundsätze  des  Bergrechts  wie  in  Deutschland  auch  in  England,  Frankreich,
Spanien,  Portugal  und  Ungarn  finden,  woraus  auf  eine  gemeinsame  Quelle
geschlossen  werden  muß.  Achenbach 7  meint,  daß  deutsche  Bergleute  ihr
heimisches  Recht  und  insbesondere  die  auf  deutschem  Ursprünge  beruhende
Bergbaufreiheit  mit  sich  ins  Ausland  getragen  haben.  Allein  es  dünkt
wenig  wahrscheinlich,  daß  sich  die  englischen  und  französischen  Barone
und  Bischöfe  auf  ihren  Besitzungen  den  lästigen  Bergbau  zugewanderter
Bergarbeiter  deshalb  hätten  gefallen  lassen,  weil  in  deren  Heimat  die
Bergbaufreiheit  Sitte  gewesen  ist.  Die  Ansicht  Achenbachs  möchte
aber  vollends  dadurch  widerlegt  werden,  daß  in  England,  schon  im  Jahre
1  Gurlt  S.  20.  Klotzsch  S.  28  ff.
2  Aemilius  Steinbeck,  Geschichte  des  schlesischen  Bergbaues  S.  93.  E.  Zivier,
Geschichte  des  Bergregals  in  Schlesien,  1898,  S.  7  ff.
3  Achenbach,  Deutsches  Bergrecht  S.  39  a.  a.  O.
4  Das  Bergregal  S.  12.
0  Hirschfeld,  Untersuchungen  auf  dem  Gebiete  der  Römischen  Verwaltungsgeschichte ­
  I  85.
ö  S.  oben  S.  23.  A.  Dopsch  II  173!.;  auch  in  Lothringen  hat  seit  der  Römerzeit ­
  Bergbau  bestanden.  A.  Dopsch  II  176.
'  Französisches  Bergrecht  S.  28.
            
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