Object: Der Wald und seine Arbeiter

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Interesse des gesamten Volkes geschieht. Der Wald würde, im öffentlichen 
Besitz befindlich, weit größere Erträge bringen. Der Privatbesitz wird immer 
viel mehr den persönlichen, augenblicklichen Vorteil im Auge haben, als wie 
der Staat oder die Gemeinde. Soll der Wald vorteilhaft in seiner Ertrag 
fähigkeit ausgenutzt werden, so bedarf er ein ganzes Menschenalter und dar 
über hinaus der Pflege und Wartung. Erst in solchen großen Zwischenrämnen 
wird er die reichste Ernte an Holz bringen können. 
Am sichersten ist der Wald vor frühzeitigen Eingriffen geschützt, wenn er 
im Besitz der öffentlichen Körperschaften sich befindet. Diese sind der Allge 
meinheit gegenüber verantwortlich, während der Privatbesitzer den Wald zn 
seinem persönlichen Vorteil auszubeuten in der Lage ist. Aber auch aus 
anderen Gründen halten wir die Verstaatlichung der Waldungen für notwendig. 
Wir stehen grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß alle Bodenschätze unseres 
Vaterlandes dem gesamten Volke gehören und alle Gewinne, die daraus ge 
zogen werden, ebenfalls zum Vorteil der Gesamtheit verwendet werden müssen. 
Es ist ungerecht, wenn Jahr für Jahr von einzelnen Besitzern Riesengewinne 
aus den deutschen Wäldern gezogen werden. Diese unsere Ansicht wird auch 
von vielen Forstleuten und Wissenschaftlern geteilt. 
In dem Heft 3 „Das neue Thüringen", Aufgaben der Thüringer Forst 
wirtschaft von H. Hornschu und K. Redslob, Erfurt 1919, finden wir folgende 
Ausführungen: 
„So hat der Wald neben seiner Hauptaufgabe in wirtschaftlicher Beziehung, 
nämlich der Erzielung von wirtschaftlichen Produkten, die der Befriedigung 
menschlicher Bedürfnisse dienen, äuch Aufgaben hygienischer, geistiger und see 
lischer Art zu lösen, so daß die Frage, welche Art der Bewirtschaftung und 
Verwaltung der Wälder im volkswirtschaftlichen Sinne die beste ist, die Allge 
meinheit im weitesten Sinne angeht, wie sie ja auch geschichtlich schon lange 
einen wesentlichen Teil unseres Wirtschaftslebens berührt. Die seit Ende des 
achtzehnten Jahrhunderts sich geltend machende moderne Staatsidee sowie die 
großen politischen Umwälzungen zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts ver 
änderten den Besitz am Wald insofern, als ein Teil der landesherrlichen Forsten,, 
die Kirchen-, Kloster- und Markwaldungen in den Staats- oder Gemeindebesitz 
übergingen, weil zur Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben Staat und 
Gemeinde besser geeignet erschienen als Privatbesitzer, bei denen die Forstwirt 
schaft oft zugunsten anderer Erwerbszweige, namentlich der Landwirtschaft, zu 
rückstehen mußte. , Diese Entwicklung des Uebergangs der Waldungen in den 
öffentlichen Besitz entspricht der Auffassung, daß der Besitz am Wald zum 
Wohle der Allgemeinheit dem Staat oder den Gemeinden zukommt. Ich ver 
weise hier nur auf die Ausführungen eines uin den Forstberuf in hohem Maße 
verdienten Lehrers der Forstakademie zu Eberswalde, Dr. Schwappach, der 
schon vor 20 Jahren daraus hinwies, daß „die Eigentümlichkeit der Forstwirt 
schaft, die mit langen Zeiträumen rechnen muß und deshalb hauptsächlich für 
die Formen des Großbetriebes geeignet ist, zum Uebergang des Waldbesitzes 
in das Eigentum von Persönlichkeiten von ewiger Dauer, namentlich des 
Staates, dränge". 
In seinem Buche „Die Sozialisierung", Tübingen, Verlag der H. Langfi 
schen Buchhandlung, 1919, sagt Karl Bücher über die Verstaatlichung des Waldes 
folgendes: 
„Aber ich gehe einen Schritt weiter. Ich rechne zu den Bodenschätzen auch 
die Waldbedeckung unseres Vaterlandes und empfinde es als schwere Ver 
kennung des historischen Rechtes, wie auch als einen Verstoß gegen das Ge 
meindewohl, daß 47 Prozent der Waldungen im Deutschen Reiche heute Privat 
eigentum sind. Sie gehören ihrer Natur nach in öffentlichen Besitz, sei es des 
Staates, sei es der Gemeinden. Viele sind auch diesem öffentlichen Besitz nur
	        
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