Vorbemerkung.
Die belastete Tagesordnung der allgemeinen Mitgliederversammlung
vom 3. Oktober 1904 gestattete nicht, die Frage der Besteuerung
der Versicherung in dem ursprünglich in Aussicht genommenen
größeren Umfang zu behandeln. Es war vielmehr nur möglich,
außer einem von Professor Dr. Emminghaus-Gotha erstatteten einleitenden
Referat ein solches von Dr. Ribbeck-Berlin über die Besteuerung
der Lebensversicherung erstatten zu lassen. Diese beiden
Referate sind im nachfolgenden abgedruckt. Die an die beiden
Referate sich anschließende kurze Debatte brachte u. a. den S. 110
abgedruckten Antrag von Justizrat Dr. Baumert-Spandau.
Da die Frage der Besteuerung der Feuerversicherung, um
welche es sich bei diesem Antrag ausschließlich handelte, nicht den
Gegenstand eines besonderen Referates auf der Versammlung bildete,
so wurde die weitere Behandlung der Frage, zumal der Antragsteller
die Versammlung verließ, der Abteilung für Versicherungsrecht und
Versicherungswirtschaft zur weiteren Behandlung überwiesen und
beschlossen, in der nächsten Sitzung dieser Abteilung die Wahl einer
Kommission zur näheren Behandlung der gesamten Besteuerungsfrage
niederzusetzen, zumal die Absicht besteht, die Besteuerung der
Versicherung in allen Ländern als einen der Hauptgegenstände auf
die Tagesordnung des im Jahre 1900 in Berlin stattfindenden internationalen
Kongresses für Versicherungswissenschaft zu setzen. 1 )
Als vorbereitende Arbeiten hierfür sind auch die bereits in der Zeitschrift
für die gesamte Versicherungs-Wissenschaft« erschienenen Aufsätze über die Besteuerung
der Versicherung in England (Band III, S. 24ff.), Dänemark (Band IV,
S. 229 ff.) und Nordamerika (Band IV, S. 170 ff.) anzusehen, denen weitere
folgen sollen. I). H.