Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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haben wir sie nur noch in einer zu Schemnitz befindlichen, aus dem 
14. Jahrhundert herrührenden deutschen Übersetzung. Ein Abdruck 
dieser Übersetzung findet sich in Wagners Corpus Juris Metallici 
Seite 163 ff. 
Die Übersetzung hat folgende Überschrift 1 : 
„Gemaine Statt und Pergrecht der Erbern und löblichen Stat 
Schebnitz, von etlichen Durchlauchtigsten Herren und Kunigen von 
Hungarn etc. den got gnädig sey, begabt und begnadet, und 
nachmalen von dem Allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herren 
Bela auch König zu Hungarn etc. löblicher gedechtnis aus be- 
sunderen gnaden der eegedachten Stat Schebnitz und allen Inwonern 
daselbenes zu merung und ewigen aufnehmen genadiglich bestatt 
und confirmirt.“ 
Es herrscht kein Zweifel, daß der König Bela, von welchem hier 
die Rede ist, der von 1235 bis 1270 1 2 regierende Bela IV. war. Da 
Bela IV. diese Bergrechte nicht gegeben, sondern nur bestätigt hat, 
und sie vor ihm von mehreren anderen ungarischen Königen bestätigt 
worden sind, so wird man das Alter der Schemnitzer Bergordnung, 
wenn auch nicht das ihrer Abfassung 3 , spätestens in das 12. Jahrhundert 
zu setzen haben. 
Der wesentliche Inhalt des Schemnitzer Bergrechts ist der folgende 4 : 
Das Bergrecht fängt mit der Bestimmung an, daß Berge und Stollen 
nach Lachtern und Lehen gemessen werden sollen, daß I Berglachter 
gleich 3 Schemnitzer Stadtellen und X Lehen gleich 7 Lachtern. Dann 
folgt die Festsetzung, daß der Königliche Richter und der Rat der 
Stadt gemeinschaftlich einen geschworenen Bergmeister einsetzen sollen, 
der seinen Sold aus der Kammer des Königs haben soll, sowie auch 
einen geschworenen Teiler. Alle Bergwerke, es seien Schächte oder 
Stollen, die jemand durch die Geschworenen der Stadt und den Berg- 
1 Nach Wenzel S. 73. 
2 Nicht bis mit 1275, wie Wenzel und Klostermann anführen, s. nämlich: 
Geschichte von Oestreich von Johann, Grafen Mailath, Hamburg 1834 (in der 
Heeren und Ukertschen Sammlung Teil I S. 26). 
3 Vgl. hierüber noch Graf Sternberg II 38 und Achenbach, Deutsches Berg 
recht S. 18, 19. 
4 Nachstehendes ist meist wörtlich aus Karstens Ursprung des Bergregals 
S. 22 ff. übernommen, weil der schwer verständliche Inhalt sich kaum klarer 
wiedergeben läßt, als dies von Karsten in seiner Schrift geschehen ist, die er am 
28. März und 18. April 1844 in der Königlichen Akademie der Wissenschaften 
zu Berlin vorgetragen hat.
	        
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