Die landwirtschaftliche Unternehmung. Das Handwerk. 419
wirtschaftlichen Betriebe an Familienwirtschaften angelehnt, so gilt im gewerblichen Leben
Ahnliches, so lange es die Stuse des Handwerks nicht überschreitet.
Wir verstehen unter einem Hand werksbetrieb das kleine, mit der Familien⸗
wirtschaft des Inhabers verbundene Geschäft eines durch irgend eine besondere technisch—
gewerbliche Geschicklichkeit sich auszeichnenden Meisters, der allein oder mit seiner
Familie oder wenigen Gehülfen für Kunden arbeitet, an sie seine Arbeit oder seine
Produkte verkauft. Wir haben oben (S. 8349 —8350) die Entstehung des Handwerks auf
dem Boden der Arbeitsteilung, die sociale Stellung der Handwerker, die Zeit ihrer
Hauptblüte kennen gelernt; hier haben wir von dem Handwerk als einer Betriebs⸗ Und
Unternehmungsform, als dem Ansatz und Keim der fpaͤteren vollen gewerblichen Unter—
nehmung zu sprechen; es versteht sich, daß wir dabei wefsentlich das Handwerk in der
Epoche seiner vollen Ausbildung im Auge haben; es handelt sich hauptsächlich um das
städtische Handwerk, wie es nach Ausbildung der Geldwirtschaft sich entwickelie, fpäter
auch auf das platte Land sich ausdehnte.
Der Handwerker ist ein Mann, der durch bestimmte, eigentümliche, technische
Kunstfertigkeit sich von seinen Stammes- und Gemeindegenofsen unterscheidet, von seiner
Arbeit und Kunst zu leben sucht. Er thut es, indem er hausierend oder an seinem
Wohnort und in der Umgebung seine Dienste anbietet, in der Hauswirtschaft anderer
Familien als technischer Hülfsarbeiter, als Schneider, Schlächter, Küfer gegen Kost und
Bezahlung mithilft, dann aber, indem er mit seinem einfachen Handwerkszeug zu Hause
in seiner kleinen Werkstatt fur Kunden auf Bestellung arbeitet oder einige Waren auf
Vorrat für den örtlichen Markt und die nächstliegenden Jahrmärkte herstellt und zu
verkaufen sucht. Wo er seßhaft geworden ist, läßt er sich bei seiner Arbeit von Frau
und Kindern, ist sie etwas umsangreicher, von Lehrling und Gesellen helfen. Sein
Geschäft bleibt meist in engster Verbindung mit der Familienwirtschaft; Wohnung und
Werkstatt fallen nicht immer, aber sehr häufig zusammen; Lehrling und Geselle werden
als Familienglieder behandelt. Anderes Kapital als die Werkzeuge und etwas Rohstoffe
sind nicht vorhanden; glücklich, wenn der Meister noch Häuschen und Gartenstück besitzt;
oft wohnt er zur Miete; die Werkstatt oder Bude gehört teilweise der Stadt, der
Zunft oder einem anderen Herrn. Mag er vielfach nebenher durch Besitz und Eigen—
wirtschaft eine wirtschaftliche Sicherung der Existenz haben, im ganzen will er von
seiner Arbeit, seinem Gewerbe leben; und er kann es, wenn er eine genügende Kunden—
zahl findet; seine Stellung als Geschäftsmaun beruht wesentlich darauf, daß er direkt
für die ihm bekannten, oftmals befreundeten Kunden arbeitet, direkt ohne kaufmännische
Zwischenglieder an die Kunden verkauft. Die persönlichen direkten Beziehungen des
Meisters als Produzenten zu den Konsumenten auf dem Markt der Stadt und in der
nächsten Umgebung unterscheidet die Betriebsform des Handwerks von der Hausindustrie
und der Großindustrie. Daß er viel mehr als der Baͤuer von dem Markte lebt, unter⸗
scheidet ihn von diesem. Der Handwerksmeister hat ein Geschäft, der Bauer einen Haushalt.
Freilich das Geschäft ist klein und beschränkt; es kennt keine wesentliche Arbeits⸗
teilung, kein großes Risiko. Der Meister, der sich zu Wohlstand und Hausbesitz auf—
arbeitet, dankt es mehr seiner Geschicklichkeit und Zuverlässigkeit, als dem wagenden Mut,
der Fähigkeit, den Absatz zu organisieren, wie Kaufmann und Fabrikant. Deshalb will
Sombart das Handwerk nicht als Unternehmung gelten lassen. Aber immer muß der Meister
Werkzeuge und Rohstoffe anschaffen, er muß ein- und verkaufen, Gehülfen und Kunden
behandeln können. Das Handwerk hat nur da geblüht, wo ein gewisser Unternehmer—
geist sich mit technischem Geschick, mit Klugheit und sittlicher Tüchtigkeit verband; ohne
Gewinnabsicht kann es nicht existieren, wenn es auch nicht kaufmännisch spekuliert.
Man könnte hinzufügen, es habe da geblüht, wo es richtig eingefügt war in den
Zusammenhang einer Zunfl- und Stadtorganisation, die ihm das gab, was der spätere
Großunternehmer sich selbst verschaffte: gesicherten Absatz. Aus bruderschaftlichen Ver—
einigungen der das gleiche Handwerk treibenden Genossen und aus Markteinrichtungen
war die Institution der Zünfte hervorgegangen (s. oben S. 404). Das Wohnen oder
Feilbieten der Handwerker gleichen Berufes neben einander auf bestimmten Teilen des
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