‘OI
während die Erträgnisse der Steuern von den Staatspensionen
verschlungen werden**).“
Der Handel war zum Teil auch Naturaltausch. Pfeffer wird
mitunter als Wertmesser verwendet. Jedoch war im Handel wie
in dem staatlichen Abrechnungswesen der Gebrauch von Scheck
und Wechsel allgemein durchgeführt. Vor allem aber hat die
Verpachtung der Steuern die Geldwirtschaft entwickelt.
Gleich bei der Eroberung bildete sich ein Großgrundbesitz
der militärischen Führer aus. Die Domänen des Kaisers waren
frei geworden, viele Mächtige auch geflohen, so daß weite
Ländereien zur Verfügung standen. Landschenkungen wurden
daraus erteilt und trugen gleichfalls zur Bildung des Großgrund-
besitzes bei.
Die zunehmende Bedeutung des Heeres führte dazu, daß
sich die Truppen in den Besitz von Ländereien setzten, um die
Einnahmen davon zu genießen (zo. Jahrhundert)”). War die
Regierung stark, so suchte sie die Soldatenlehen zu beseitigen und
durch feste Soldzahlungen zu ersetzen. So ist dies um das Jahr
toco in Einzelfällen zu belegen. Aber schon ergaben sich auch
Mißbräuche, derart, daß die Staatseinkünfte von den Truppen-
befehlshabern eingezogen wurden, welche als Großgrundbesitzer
und auch als Steuerpächter dazu Gelegenheit fanden.
Ende des 11. Jahrhunderts wurden angesichts dieser Unsicher-
heit der Staatseinkünfte die Ländereien als Lehen an die Truppen
verteilt gegen die Verpflichtung zu Kriegsdiensten. Damit war
zugleich eine Verbesserung der Bewirtschaftung erzielt, da die
neuen Inhaber an dem ihnen zufließenden Ertrage nunmehr per-
sÖnlich interessiert waren’). Dieses Vorgehen des Großveziers
Nizam-al-Mulk im Seldschukenreich vom Ende des ır. Jahr-
hunderts, das zur Entstehung des osmanischen Lehenswesens
Anlaß bot, fand dann immer allgemeinere Verbreitung,
In Ägypten wurden auch andere Erträge von Steuern und
Abgaben als Lehen vergeben, so z. B. Kopfsteuern. Aus der
°) So wörtlich nach C. H. Becker, Grundlinien der wirtschaftl. Entwicklung
Ägyptens. Islamstudien ı, 207.
”) Vgl. Amedroz, Abbasid administration in its decay from the Tajarib
al Umam. Journ. Roy. As. Soc. 1913, S. 823 £.
58) Vgl. die von C.H. Becker a.2.0. S. 243 zit. Quellenstelle bei „Imad-
ad-Din al Isfahänj.