Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter.
Interesse dauert fort, bis das Product als Waare verkauft stnÄ».ein Gewinn >
erzielt wird, an welchem sie participiren soll. Schon bei -
über den Stücklohn hat sich gezeigt, daß sich heute schon eine'
erkennung des Zusammenhanges der Arbeit mit dem Producte vorfindet', daß
daher der Boden gegeben ist, um vom Stückbonus den weitern Schritt zum
Jahresbonus zu machen, allein der Gedanke in dieser Formulirung ist neu,
und wenn er auch in einigen geglückten Versuchen in's Leben getreten ist,
widerstrebt er der heute herrschenden industriellen Anschauungsweise. Die
Gewinnbetheiligung der Arbeiter wird als revolutionär und als wirthschaftlich
undurchführbar bezeichnet: revolutionär, weil die bisherigen Eigenthumsformen
den vollen Reingewinn und den vollen Anspruch auf dessen Steigerung als
rechtmäßige Frucht des Unternehmers ansehen, wirthschaftlich unthunlich, weil
der Reingewinn erst durch den Erlös des Productes erzielt wird, auf diesen
aber Elemente Einfluß nehmen, welche außerhalb der Arbeit stehen, die bloß
zur Herstellung des Productes mitwirkt, namentlich allgemeine Handels- u. a.
Verhältnisse, zu welchen vermöge, ihrer capitalistischen Natur nur das Capital
allein in Beziehung treten d. i. den Nutzen davon in Anspruch nehmen könne;
weil, wenn das Capital nicht den vollen Ertrag der Unternehmung genieße
und daher nicht immer jährlich seine Ueberschüsse wieder in die Unternehmung
anlegen kann, der Capitalbildungsproceß aufgehalten und schließlich Capital
sich aus der Industrie und sogar aus dem ganzen Lande ziehen werde; weil
ferner die alsdann nicht leicht abweisbare Forderung der Arbeiter auf Ein
sichtnahme in die Bücher zu Conflicten und Mißbräuchen führen würde; weil
es endlich unbillig sei, den Arbeitern in guten Jahren Antheil am Gewinn
zu erstatten, ohne sie auch für die Verluste der schlechten Jahre aufkommen
zu lassen. Auf diese Bedenken läßt sich kurz erwidern, einmal, daß wenn
wirklich die Form des Jahresbonns eine völlige Neuheit sein sollte, sich hierfür
wohl auch eine Rechtsform finden ließe, wie für so manche neue Rechts
institute, welche erst mit dem modernen Rechtsbewußtsein und Culturleben ent
standen sind; dann daß allerdings der Erlös des Productes der letzte Träger
des Gewinnes ist 1 ); allein ohne Product ist kein Erlös rnöglich und darum
ist es nicht ungereimt, die Arbeit, welche zur Herstellung des Productes mit
wirkt, auch an dem durch seinen Erlös erzielten Gewinn participiren zu
lassen. Der Einwendung über die Bedrohung der Capitalbildnng und der
Capitalanlage überhaupt läßt sich die Betrachtung entgegenstellen, daß wenn
auch nicht die grundsätzliche Voraussetzung der Gewinnbetheiligung, so doch
ihre voraussichtliche Wirkung eine Vermehrung der Quantität und Qualität
des Products ist. Die in der Ziegel mit diesem Einwurfe in Verbindung
gebrachten Bemerkungen über Verminderung des Lohnfonds und das dadurch
entstehende Sinken des Lohnes werden mit der Lohnfondstheorie selbst hinfällig.
Dem Argumente wegen der Verluste kann einmal entgegengehalten werden,
daß die Arbeiter auch jetzt unter dem bisherigen Lohnsystem an den Geschäfts-
i) I. Prince Smith über Arbeiteractionäre in Bierteljahrschrift für Volksw. und
Culturgeschichte. XX. S. 153.