Full text: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 
Interesse dauert fort, bis das Product als Waare verkauft stnÄ».ein Gewinn > 
erzielt wird, an welchem sie participiren soll. Schon bei - 
über den Stücklohn hat sich gezeigt, daß sich heute schon eine' 
erkennung des Zusammenhanges der Arbeit mit dem Producte vorfindet', daß 
daher der Boden gegeben ist, um vom Stückbonus den weitern Schritt zum 
Jahresbonus zu machen, allein der Gedanke in dieser Formulirung ist neu, 
und wenn er auch in einigen geglückten Versuchen in's Leben getreten ist, 
widerstrebt er der heute herrschenden industriellen Anschauungsweise. Die 
Gewinnbetheiligung der Arbeiter wird als revolutionär und als wirthschaftlich 
undurchführbar bezeichnet: revolutionär, weil die bisherigen Eigenthumsformen 
den vollen Reingewinn und den vollen Anspruch auf dessen Steigerung als 
rechtmäßige Frucht des Unternehmers ansehen, wirthschaftlich unthunlich, weil 
der Reingewinn erst durch den Erlös des Productes erzielt wird, auf diesen 
aber Elemente Einfluß nehmen, welche außerhalb der Arbeit stehen, die bloß 
zur Herstellung des Productes mitwirkt, namentlich allgemeine Handels- u. a. 
Verhältnisse, zu welchen vermöge, ihrer capitalistischen Natur nur das Capital 
allein in Beziehung treten d. i. den Nutzen davon in Anspruch nehmen könne; 
weil, wenn das Capital nicht den vollen Ertrag der Unternehmung genieße 
und daher nicht immer jährlich seine Ueberschüsse wieder in die Unternehmung 
anlegen kann, der Capitalbildungsproceß aufgehalten und schließlich Capital 
sich aus der Industrie und sogar aus dem ganzen Lande ziehen werde; weil 
ferner die alsdann nicht leicht abweisbare Forderung der Arbeiter auf Ein 
sichtnahme in die Bücher zu Conflicten und Mißbräuchen führen würde; weil 
es endlich unbillig sei, den Arbeitern in guten Jahren Antheil am Gewinn 
zu erstatten, ohne sie auch für die Verluste der schlechten Jahre aufkommen 
zu lassen. Auf diese Bedenken läßt sich kurz erwidern, einmal, daß wenn 
wirklich die Form des Jahresbonns eine völlige Neuheit sein sollte, sich hierfür 
wohl auch eine Rechtsform finden ließe, wie für so manche neue Rechts 
institute, welche erst mit dem modernen Rechtsbewußtsein und Culturleben ent 
standen sind; dann daß allerdings der Erlös des Productes der letzte Träger 
des Gewinnes ist 1 ); allein ohne Product ist kein Erlös rnöglich und darum 
ist es nicht ungereimt, die Arbeit, welche zur Herstellung des Productes mit 
wirkt, auch an dem durch seinen Erlös erzielten Gewinn participiren zu 
lassen. Der Einwendung über die Bedrohung der Capitalbildnng und der 
Capitalanlage überhaupt läßt sich die Betrachtung entgegenstellen, daß wenn 
auch nicht die grundsätzliche Voraussetzung der Gewinnbetheiligung, so doch 
ihre voraussichtliche Wirkung eine Vermehrung der Quantität und Qualität 
des Products ist. Die in der Ziegel mit diesem Einwurfe in Verbindung 
gebrachten Bemerkungen über Verminderung des Lohnfonds und das dadurch 
entstehende Sinken des Lohnes werden mit der Lohnfondstheorie selbst hinfällig. 
Dem Argumente wegen der Verluste kann einmal entgegengehalten werden, 
daß die Arbeiter auch jetzt unter dem bisherigen Lohnsystem an den Geschäfts- 
i) I. Prince Smith über Arbeiteractionäre in Bierteljahrschrift für Volksw. und 
Culturgeschichte. XX. S. 153.
	        
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