Full text: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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v. Pleuer. 
eine Garantie dafür, daß der verschiedene Antheil an der Production auch 
seine verschiedene Gewinnquote erhalten soll. Allein auch hier wird der Lohn 
satz des einzelnen Arbeiters, welcher sich nach allgemeinen Lohngründen, nach 
Herkommen und örtlichen Verhältnissen regelt, nicht immer das richtige Maß 
der Arbeitsleistung treffen, und hier wird oft in einer andern Ausmessung 
des Bonus gerade die Ausgleichung für sonst nicht zutreffende Lohnsätze zu 
finden sein. Der technisch gebildete Arbeiter, z. B. der Colorist oder Form 
stecher in Kattundruckereien bezieht zwar einen hohen Lohn, allein oft hängt 
von seiner Geschicklichkeit die Beliebtheit und der große Absatz der Waare 
und damit die Größe des Geschäftsgewinnes ab, sein Gewinntheil müßte 
daher mit einem höheren Betrag als mit der einfachen Multiplication seines 
Lohnsatzes mit dem Quotienten aus der allgemeinen auf die Arbeit fallenden 
Gewinnquote durch die gesammte Lohnausgabe ') angesetzt werden. Ebenso 
kann wegen allgemeiner oder örtlicher Lohnverhältnisse der Lohnsatz von Hilfs 
arbeitern zeitweise wenigstens mit jenem von gelernten Arbeitern ziemlich 
gleich stehen (z. B. Lohn von Maschinenheizern und Lohn von Webern oder 
Spinnern), und dennoch sollte der Gewinnantheil der letzteren größer sein, da 
ihre Mitwirkung an der Herstellung des Productes eine bedeutendere ist. Für 
Hilfsarbeiter, dann Jene, deren Antheil an der Production sich unmöglich 
ziffermäßig feststellen läßt, deren Arbeit in persönlichen Dienstleistungen besteht, 
würde sich daher nichts anderes als ein gewisser Bonus empfehlen, welcher 
niedriger wäre, als jener der gelernten Arbeiter und welcher bei Stücklohn 
die Form einer Productionstantieme, sonst die eines Zeitbonus im Verhält 
nisse zum Tagelohn annehmen würde. Als Regel müßte die Beschäftigung 
während eines Productionsprocesses oder einer bestimmten längern Zeit gelten, 
wobei Abschlagzahlungen für früher austretende etwa mit absteigender Scala 
eintreten könnten. In Fällen außerordentlicher und vorübergehender Hilfsarbeit 
wäre gar kein Bonus zu vertheilen. 
Wie man sieht, hat die Gewinnbetheiligung, wenn man sie nicht bloß 
als fixen Jahresbonus im Falle von Ueberschüssen, sondern als allgemeinen 
Ausdruck für die Mitwirkung an der Production auffaßt, mit großen Schwierig 
keiten zu kämpfen, sie setzt eine complicirte Buchführung voraus, für welche 
uns gegenwärtig sogar die ersten Formularbegrifse fehlen, um den Antheil 
der Arbeit am Products annähernd zu bestimmen. Allein alle diese großen 
Schwierigkeiten sind nicht so unüberwindlich, um dieser neuen Form von vorne- 
herein die Existenzinöglichkeit abzusprechen, sie müssen zurücktreten, wenn man 
sich von der socialen Bedeutung des Planes durchdringen läßt und wenn man 
die Ueberzeugung hat, daß dieser Plan gegenwärtig der beste Vorschlag ist, 
um die durch Arbeitseinstellungen und Uebelwollen häufig unerträglichen Ver 
hältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern befriedigend zu gestalten. 
Die Gewinnbetheiligung wird nicht bloß die materielle Lage des Arbeiters 
durch Vermehrung seines Einkommens verbessern, die ja durch Lohnerhöhung 
*) So bei Leclaire et Cie. s. J. Le Rousseau, de l’Assoe. de l’Ouvrier 
aux Bdndfioes du Patron, p. 202.
	        
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