Full text: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 
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und Stückbonus auch zu erreichen ist, sondern sie wird auch wieder eine Ein 
heit aller in einem Unternehmen Beschäftigten herstellen, welchen ihr Gesammt- 
gedeihen am Herzen liegt. 
all 3. Allein wie die Dinge heute liegen, ist man noch im allerersten 
Stadium der Versuche, ist noch ziemlich unklar über die Art der Ausführung 
und selbst unsicher über den Erfolg. Die wenigen practischen Versuche bestehen 
erst seit Kurzem und eingehende Vorarbeiten, welche genaue geschäftliche Be 
obachtungen verschiedener Unternehmungen voraussetzen, fehlen bisher, so daß 
ich es nicht unternehmen würde, „allgemein gültige Sätze" über die Einführung 
des neuen Systems aufzustellen. Anwendbar scheint mir die Gewinnbetheili 
gung im Großen und Ganzen überall, weil überall die Arbeit an der Pro 
duction mitwirkt und ich glaube, daß sie nicht bloß in Unternehmungen, in 
welchen die Lohnausgabe den größten Theil der Productionskosten ausmacht, 
anzuwenden ist, sondern auch in jenen, in welchen die Arbeit nur in einem 
geringeren Verhältnisse zur capitalistischm Betriebsauslage steht. Vielleicht 
werden sich die Unternehmer gerade in diesen letzteren leichter zur Ertheilung 
eines Bonus herbeilassen, weil dieser ein um so kleineres Percent des Ge 
winnes ausmachen wird. 
Wegen dieses primitiven Stadiums, in welchem sich noch die ganze Frage 
befindet, scheinen mir auch gesetzliche oder Verwaltungsmaßregeln zur Ver 
allgemeinerung des neuen Principes völlig unzulässig. Grundsätze, die unserer 
herrschenden wirthschaftlichen Borstellungsweise widersprechen, können nur auf 
dem Wege der sich allmählig über ihren Werth bildenden öffentlichen Meinung 
zur allgemeinen Geltung gelangen; jeder Versuch eines Zwanges wäre schädlich, 
und weil sein Inhalt den heutigen Rechtsanschauungen widerspricht, auch 
widerrechtlich. Sind ja die Arbeiter selbst noch keineswegs von den Vortheilen 
der Gewinnbetheiligung überzeugt und ziehen sie ja in der Regel hohe fixe 
Löhne einer schwankenden Prämie vor, welche sie zugleich in ihrer „Freiheit 
der Bewegung" zu hindern scheint. Die Unternehmer sind noch zu sehr solchen 
grundsätzlichen Aenderungen der Beziehungen zu ihren Arbeitern abgeneigt, 
als daß >nan heute etwas anderes anstreben könnte, als sie zuerst für das 
System von Productionstantiemen oder eines Jahresbonus für die längere 
Zeit in ihrer Unternehmung beschäftigten Arbeiter zu gewinnen und zur Ein 
bürgerung wenigstens dieser Gewinnbetheiligung die Einführung des Bonus 
von der Voraussetzung eines Ueberschusses über den gegenwärtigen Gewinn 
abhängig zu machen (wie dies ja auch die Voraussetzung fast aller bekannten 
Versuche war) x ). Es verschlägt gar nichts, wenn die Formen dieser ersten 
ff Wie gering übrigens bei den bisherigen Versuchen der Antheil der Arbeit ist, 
zeigen folgende Zahlen. Während bei Borchert 1869 auf das Capital 13,01 p.c. 
oder 8 P.c. über den 5 p.c. Zinsfuß kamen, kam auf den Gesammtlohnbetrag 10 p.c. 
ungefähr 2000 Thlr. auf rund 20,000 Thlr. Löhne. Nimmt man die 20,000 Thlr. 
Löhne nur als 5 p.c. Rente eines sog. Arbeitscapitals an, so entsprechen sie einem 
Betrage von 100,000 Thlrn., wovon der Jahresbonus von 2000 Thlr. nur Vs p.c. 
ausmacht. Bei Briggs verdiente das Capital in einem Jahre 13,5 p.c., dagegen 
kam ein Bonus von 3,150 £ Strl. aus 58,000 £ ©tri. Löhne, das entsprechende Arbeits-
	        
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