Full text: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 
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Genossenschaft, welche nicht etwa der Uebermacht des Grvßcapitals, sondern 
in der Regel der Ueberlegenheit tüchtiger, geschulter Unternehmer unterlegen 
sind. Es ist also in der That die Thätigkeit des Unternehmers eine quali 
tativ andere, als die des Arbeiters, der aus dieser Thätigkeit hervorgehende 
Nutzen ein berechtigter. 
Es fragt sich nun: Ist der Unternehmer-Gewinn, wie er in unserm 
heutigen Gewerbeleben zu Tage tritt, ein zum Schaden der Vergütigung für 
die Capitalsnutzung und des Arbeitslohns ungebührlich hoher; ist also die 
Bertheilung des Nutzens der Production unter ihre einzelnen Factoreu eine 
ungerechte? 
Daß die Entschädigung des Capitals in der gewerblichen Production 
eine zu geringe sei, hat der Socialismus nock nicht behauptet; er ist im 
Gegentheil geneigt, sie für eine zu große zu halten. Daß dem nicht so ist, 
beweist die grade gegenwärtig so allgemein auftretende Scheu des Capitals, 
sich au gewerblichen Unternehmungen zu betheiligen, eine Erscheinung, die 
jede leichte politische Unsicherheit, jede Störung der normalen Verhältnisse 
hervorruft. Daß aber der Unternehmer nicht etwa den Löwenantheil des 
Nutzens der Production zum Schaden des Capitals für sich in Anspruch 
nimmt, beweist die Schwierigkeit, mit der er es oft nur unter den größ 
ten Opfern zur An ^chterhaltung seines Geschäfts heran ziehen kann. 
Die nähere Ausführung dieser Seite der Frage ist hier nicht meine 
Aufgabe. Es harwett sich vielmehr um das Verhältniß des Unternehmer- 
Gewinns zum Arbeitslohn. — 
Dem Unternehmer steht der Arbeiter heut nicht mehr gegenüber als willen 
loses Werkzeug, als Sklave oder an die Scholle gefesselter Leibeigener, der nur 
das zur Leibes Nahrung und Nothdurft Erforderliche für seine Leistungen erhält, 
sondern als freier, über den Gebrauch seiner Kräfte selbstständig verfügender 
Mann. Aus der ruäis inäiKostagus moles von ehedem ist der Arbeiter geworden, 
welcher im Besitze des Rechtes der Freizügigkeit, Gewerbefreiheit, Coalitationsfrei- 
heit und anderer, einen freien Arbeitscoutract zu schließen im Stande ist und 
den möglichst höchsten Preis für seine Leistungen beanspruchen und durchsetzen 
kann. Dem wirthschaftlichen Unternehmer tritt er gegenüber gewissermaßen 
gleichfalls als Unternehmer, der, ebenso wie jener die beste Verwerthung seiner 
Waaren, — die einträglichste Benutzung seiner Arbeitskraft durchzusetzen 
sucht. Der Anspruch einer Theilnahme am Gewinn des Unternehmers er 
scheint mir ähnlich ungereimt, wie wenn ein Fabrikant Antheil an dem 
Nutzen prätendirte, den sein Kunde beim Weiterverkauf der von ihm gekauften 
Waare gehabt hat. In seinem Bestreben befindet sich der Arbeiter entschieden 
im Vortheil gegen den gewerblichen Unternehmer. Während die wachsende 
Zunahme des Capitals eine Ausdehnung der Industrie und durch Ver 
mehrung der Concurrenz eine Herabdrückung des Unternehmer-Gewinns zur 
Folge hat, wird hierdurch eine größere Nachfrage nach Arbeit geschaffen, 
und ein Steigen der Löhne herbeigeführt. Daß ein solches in der That statt 
gefunden, und besonders in den letzten Jahren in außerordentlichem Maße 
eingetreten ist, kann nicht geleugnet werden; die Behauptung, daß der heutige 
Schriften VI. — Gewinnbetheil, der Arbeiter. 2
	        
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