Ueber Gewmnbetheiligung bet Arbeiter.
41
Reinertrag.
Thlr.
Tantieme
d 8 Proc.
Thlr.
Zahl der
Portionen.
Betrag der
einzelnen
Portionen.
Thlr.
Poseqnick
—
—
—
—
18°'/gg
Bettyhof
—
—
Lonisenwerth
658
52'Vs
18 V-
3
Posegnick
2890
246
42
6
'8°V«9
Bettyhof
446
36
9
4
Louisenwerth
—
—
—
Posegnick
2000
160
36
4V.
18‘ 9 /ro
Bettyhof
213
18
9
2
Louisenwerth
1000
80
20
4
Posegnick
3325
266
38
7
18’7„
Bettyhos
1(156
84V,
8
l9 lT /so
Lonisenwerth
1575
126
21
6
Poseqnick
5175
414
46
9
>8"/„
Bettyhof
618
4 9 Vs
11
4 1 / a
Lonisenwerth
2250
180
20
9
Poseqnick
I 6031
482
40
12
18",7-
Beltyhof
1867
149
11
13
Lonisenwerth! 4217 .
321
20
16
Das Jahr 1867/68 war das für Ostpreußen so verhängnißvolle Nothstands
jahr und blieb auch in seinen Nachwirkungen für die Jahre 1868/69 und 1869/70
noch sehr fühlbar, dem entsprechend war auch die Tantieme dieser 3 Jahre die gering
fügigste, die seit Einführung derselben zur Vertheilung gekommen ist.
Als Vortheile der Gewinnbetheiligung betrachte ich in erster Linie die
schon vorstehend angedeutete sittliche und intellectuelle Einwirkung auf die
Arbeiter. Daß dieselbe nur eine wenig in die Augen fallende und sehr all-
mälige sein kann, namentlich bei einem Arbeiterstande, der noch, wie in Ost
preußen, auf einer sehr niedrigen Bildungsstufe steht, liegt auf der Hand.
Ganz ausgeblieben ist sie meiner Ueberzeugung nach auch bei mir nicht. Ein
fernerer Vortheil, den ich sehr hoch anschlage, ist, daß durch die Tantieme
ein Mittel gegeben ist, die Empfänger zu regelmäßigen Einzahlungen in die
Sparkasse zu nöthigen. Seitdem die Tantieme hier auf 8 Prozent erhöht
ist, sind die Empfänger verpflichtet, 2 /s davon in die hiesige Sparkasse zu
zahlen und zwar haben sie nur über Vs und die Zinsen davon freie Ver
fügung, das andere V 8 und die Zinsen davon verbleibt als sogenannter eiserner
Bestand und haben sie erst vom 55. Lebensjahre ab über die Zinsen und
vom 60. Lebensjahre ab über das Capital freie Verfügung').
Der günstige Einfluß der Sparkasse auf die arbeitende Bevölkerung ist
allgemein bekannt, hier sei nur noch erwähnt, wie ganz besonders für die
V Wenn ein Arbeiter vom Gute wegzieht, erhalt er den eisernen Bestand
erst nach zwei Jahren ausgezahlt. Selbstverständlich wird derselbe ihm aber bis
dahin auch verzinst.